Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht

N384-0113

Integration Hauptstrassen (allgemein) in NAF

Die Kantone GL, GR, VS und die RKGK fordern eine Finanzierung der Beiträge für die Hauptstrassen inkl. der speziellen Beiträge für die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen über den NAF, wobei die Beiträge für die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen ebenfalls über das Jahr 2027 hinaus bzw. langfristig zu entrichten sind. UR fordert eine Integration von schwer finanzierbaren Grossprojekten im Hauptstrassenbereich, insbesondere auch Passstrassen, in den NAF.

Mitfinanzierung Gemeindestrassen

Gemäss Gemeindeverband ist zu prüfen wie die Finanzierung von verkehrsorientierten Gemeindestrassen sowie Strassen ausserhalb des Siedlungsgebietes langfristig sichergestellt werden kann, insbesondere was den Werterhalt, den Betrieb und Unterhalt angelangt. Der Gemeindeverband kann sich eine moderate Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags vorstellen, wenn im Gegenzug bspw. Strassenprojekte in den Agglomerationen besonders gefördert oder allgemeine Beiträge an Gemeindestrassen vorgesehen werden. Die SAÖVOZ sowie die Stadt Luzern (genannt werden spezifisch Betrieb, Unterhalt, Substanzerhalt) treten für Beiträge aus dem NAF auch für kommunale Strassen ein.

FRS, ASTAG, TCS, ACS, Auto-Schweiz, AGVS fordern unter dem Stichwort "Agglomerationsverkehr" explizit, dass die Mittel auch zur Mitfinanzierung von "verkehrsorientierten Gemeindestrassen" verwendet werden sollten, sofern sie der Kapazitätsverbesserung dienten. Der SGV fordert, dass im Rahmen der Beiträge für den Agglomerationsverkehr diese Beiträge nur für Strassenprojekte auszurichten sind (die Bahnprojekte seien über den BIF zu finanzieren), dafür sollten auch Strassenprojekte ausserhalb des Agglomerationsperimeters vom Bund finanziell profitieren können. Beiträge für Haupt- und Gemeindestrassen sollten dann geleistet werden, wenn die Kapazität verbessert bzw. lokale Engpässe saniert werden könnten.

Die USIC weist darauf hin, dass vom Bund zu überlegen sei, wie die angrenzenden Strasseninfrastrukturen, welche nicht nur den NAF finanziert werden, langfristig erhalten und gezielt angepasst werden könnten.

Frage 3 Sind Sie mit der konkreten Ausgestaltung des Fonds einverstanden?

Frage 3c - Mit der weiteren Ausgestaltung des Fonds?

In der Beantwortung dieser Frage wurde von den Stellungnehmern mehrfach Bezug zu den Finanzierungsquellen oder den Aufgaben des Fonds genommen. Diese Antworten werden in Frage 3c nicht nochmals berücksichtigt, da sie bereits in der Teilfrage 3a und 3b abgebildet sind. Ebenso wurden Stellungnahmen zum Ausgleichsmechanismus zwischen SFSV und NAF nicht erneut berücksichtigt, weil sie bereits in Frage 1 aufgenommen wurden.

Andererseits wurden in den Antworten zur Frage 3a und 3b auch Bemerkungen angebracht, welche über die Frage der Finanzierungsquellen und der Aufgaben hinausgingen. Diese werden deshalb teilweise unter Frage 3c zusammengefasst.

Umfang an finanziellen Mittel für den Agglomerationsverkehr / Mittelpriorisierung

Umfang wie heute oder mehr (Mindestumfang)

32 Stellungnehmer äussern sich zu einem Mindestumfang an finanziellen Mittel für den Agglomerationsverkehr. Häufig wird dabei eine lückenlose und unbefristete Fortsetzung der Bundesbeiträge im bisherigen/heutigen Umfang oder mehr gefordert:

• Unter 300 Mio. Fr. pro Jahr: VÖV (280 Mio.)

• 300–400 Mio. Fr. pro Jahr: EVP, GPS, SSV (300 Mio.); SG, ZG, ZH (300–400 Mio.)