Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
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N384-0113
Verzichtspotenzial im Bereich weiterer Netzausbauten resp. Kapazitätserweiterungen geortet und zum anderen bei der (Quer-)Finanzierung von ÖV-Projekten durch den Strassenverkehr.
Konkret sind die folgenden Verzichtsvorschläge gemacht worden:
• Verzicht auf weitere Netzausbauten resp. Kapazitätserweiterungen: 10 Stellungnehmer (EVP,
GPS, WWF, VCS, Pro Natura, Klimaallianz, Alpen-Initiative, Fussverkehr, Pro Velo, umverkehR) erklären, dass für sie der Unterhalt der Infrastruktur und die Agglomerationsprogramme Priorität haben und somit im Falle knapper Finanzmittel auf weitere Ausbauten im Nationalstrassennetz verzichtet werden sollte. Für die SPS geniessen Ausbauschritte und grössere Vorhaben im bestehenden Netz tiefste Priorität, was darauf schliessen lässt, dass sie bei fehlenden Finanzmitteln darauf verzichten würde. Aus Sicht der SPS sollten zudem Netzvollendungsprojekte ohne Baubewilligung auf ihren verkehrstechnischen Nutzen geprüft werden. Für den Kanton ZH ist auf Netzerweiterungen, die in einem überregionalen Kontext keinen volkswirtschaftlichen Nutzen entfalten, zu verzichten. Für GLP, VÖV und die Stadt Luzern müssten als erstes die Ausgaben beim Ausbau der Nationalstrassen reduziert werden. Für die beiden Gewerkschaften (SGB, SEV) wäre es wichtig, dass Ausbauprojekte im Nationalstrassennetz anhand von Wirkungszielen überprüft würden, die weitgehend denen der Agglomerationsprogramme entsprechen.
• Die Forderung, auf die Finanzierung schienengebundener ÖV-Projekte des Agglomerationsver-
kehrs zu verzichten (und über den BIF zu finanzieren) oder einen solchen Verzicht zumindest zu prüfen, findet sich in 20 Stellungnahmen (vgl. Frage 13).
• In eine ähnliche Richtung zielt die Forderung, die Quersubventionierungen von der Strasse zum
ÖV auf ein (verfassungsrechtliches) Minimum zurückfahren (ASTAG, ACS, FMS, TCS (ohne verfassungsrechtlich), FRS, AQUANOSTRA, Auto-Schweiz, AGVS) oder komplett abzubauen (SVP). Der Kanton GL kann sich ebenfalls vorstellen, die Quersubventionierung von ÖV-Projekten zu reduzieren. Ohne eigentliche Verzichtsmassnahmen zu nennen, wurde die Quersubventionierung von weiteren Stellungnehmern erwähnt (vgl. Ziffer 3.5 "Querfinanzierung" und "Zweckentfremdung von Strassenabgaben").
• SPS, UFS sowie die beiden Gewerkschaften SGB und SEV möchten auf eine zweite Röhre am
Gotthard verzichten.
• Der Kanton AR und die SAB sehen Einsparmöglichkeiten im Bereich der Umwelt resp. bei Um-
weltprojekten. Der Kanton AR möchte kostentreibende weitere Einschränkungen aus der Umweltgesetzgebung unterlassen und die SAB möchte auf neue Umweltprojekte, insbesondere auf die angedachten Massnahme im Rahmen des Aktionsplans Biodiversität, verzichten.
• Der Kanton AR ist der Ansicht, dass gewisse Standards des Bundes sehr hoch sind und Kürzun-
gen möglich wären. Bezüglich Standards und Effizienz/Effektivität haben sich weitere Stellungnehmer an anderer Stelle geäussert. Diese Rückmeldungen sind bei Frage 13 zusammengefasst.
• Für den Kanton BL stellt sich diese Frage erst nach der Volksabstimmung über die Milchkuh-
Initiative.
• Neben Verzichtsvorschlägen verlangen an dieser Stelle 8 Kantone (GE, GL, GR, OW, SG, TI,
VD, VS), die 3 kantonalen Konferenzen (BPUK, KÖV, RKGK) sowie die BDP, dass der Bund weitere Finanzierungsquellen / andere Finanzierungsvarianten prüfen resp. vorschlagen müsse (vgl. hierzu auch Frage 13).
• UFS und USIC möchten auf unnötige Ausbauten (UFS) und auf weniger prioritäre oder nur aus
regionalpolitischen Überlegungen lancierte Projekte (USIC) verzichten.
• Für den Kanton SH wäre im Fall knapper Finanzmittel die Finanzierung der Agglomerationspro-
gramme neu zu regeln.