Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
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N384-0113
sind die Forderungen nach der Mittelverteilung/Priorisierung zwischen den im Fonds angesiedelten Aufgaben.
Der Kanton AG schlägt eine alternative Variante zur vorgeschlagenen Finanzarchitektur vor, indem der Agglomerationsverkehr über die SFSV zu finanzieren wäre (mit entsprechend zusätzlichen Mitteln). Damit würde eine "artenreine" Spezialfinanzierung zur Auszahlung von Bundesbeiträgen geschaffen.
Trennung von Strassen- und Schieneninfrastrukturen bei der Finanzierung
28 Stellungnehmer27 kritisieren die Mitfinanzierung von schienengebundenen Projekten des öffentlichen Verkehrs durch den NAF. Allgemein wird für eine Trennung bei der Finanzierung von Strassen- und Schienen-/Bahnprojekten plädiert: Über den NAF seien nur Strassenprojekte zu finanzieren, für die Bahn-/Schienenprojekte (teilweise werden auch Bahnhofprojekte genannt) sei der BIF zuständig.
• Der Kanton TG verlangt eine ersatzlose Streichung nArt. 17a Abs 2bis MinVG (Beiträge Mehrkos-
ten des Rollmaterials) mit der Begründung, dass zur Finanzierung der Schienenprojekte der BIF geschaffen wurde. Gemäss dem Kanton AR braucht es eine saubere Trennung zwischen FABI/BIF und NAF bei schienengebundenen Projekten. Auch für den Kanton VS soll der NAF aus Transparenzgründen nur Objekte mitfinanzieren, welche im Zusammenhang mit der Strasse stehen.
• Die SVP fordert die ersatzlose Streichung des Agglomerationsverkehrs aus der Vorlage und für
den Fall, dass dieser weiterhin Bestandteil der Vorlage bleibt, einen konsequenten Einsatz der Gelder für die Strasse. Die FDP fordert beim Agglomerationsverkehr eine klare Trennung zwischen Strassen- (NAF) und Schienenverkehrs-Infrastruktur (BIF); die Verkehrsinfrastrukturen des Agglomerationsverkehrs seien generell Verkehrsträgerbezogen zu finanzieren.
• Die SAB, FMS und economiesuisse treten ebenfalls für eine Trennung zwischen FABI (BIF) und
NAF ein; sämtliche schienengebundenen Projekte des ÖV seien über FABI zu finanzieren. Gemäss bauenschweiz dürften keine NAF-Mittel für bahnähnliche Anlagen und Investitionen fliessen.
• ASTAG, ACS, AGVS und Auto-Schweiz vertreten die Position, dass Mittel für den Agglomerati-
onsverkehr ausschliesslich für die Finanzierung von Strassenprojekten verwendet werden dürfen und dies nur, sofern sie der Kapazitätsverbesserung dienten. FRS und TCS stellen ähnliche gelagerte Forderungen, mit einigen Nuancierungen. FRS fügt an, dass eine Mitfinanzierung des strassengebundenen ÖV und des Langsamverkehrs nur dann erfolgen darf, wenn der motorisierte Individualverkehr durch eine Entflechtung kapazitäts- und auch verkehrssicherheitsmässig profitiert. Der TCS zählt zu Strassenprojekten auch Busse und Trams. Weitere 12 Stellungnehmer28 nehmen ebenfalls ähnliche Positionen wie die vorhergehend beschriebenen Vorbehalte ein.
Integration SFSV in NAF
Die Forderung der Integration der SFSV in den NAF (vgl. Frage 1) kommt gleichzeitig auch einer Ausweitung des Aufgabenspektrums des NAF gleich.
Beiträge für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen bzw. Hauptstrassen allgemein
Integration Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen in NAF
17 Stellungnehmer fordern explizit eine unbefristete Finanzierung der Beiträge an die Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen über den NAF. Es sind dies die Kantone AI, FR, OW, UR, ZG sowie BPUK, KÖV, BDP, CVP, Gemeindeverband, SAB, LITRA, FRS, VAP, CFS, PostAuto, VSEG.
Die Kantone NE, NW sowie SSV und SBV befürworten oder beantragen eine Gewährung der Beiträge für Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen über das Jahr 2027 hinaus, also unbefristet. Der SGV erwähnt zwar, dass die Substanzerhaltung von Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen sicherzustellen sei, ohne jedoch konkret ein unbefristete Ausrichtung dieser Beiträge zu erwähnen. In diesen Stellungnahmen wird keine ausdrückliche Finanzierung über den NAF verlangt.
27 AR, TG, VS, FDP, SVP, SAB, economiesuisse, SGV, bauenschweiz, ASTAG, FMS, TCS, ACS, FRS, Baumeisterverband, INFRA, VAP, Auto-Schweiz, CCIG, VFAS, AVK, EV, IHZ, CFS, AGVS, FVE, ARV, CP.
28 Baumeisterverband, INFRA, VAP, Auto-Schweiz, CCIG, VFAS, AVK, EV, JSVP, IHZ, CFS, AGVS.