Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten

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N384-0113

Vollständige Integration aller Aufgabengebiete in einen Fonds

Eine vollständige Integration aller Aufgabengebiete im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr in den Fonds wird von 16 Stellungnehmern9 erwähnt. Unter anderem wird die Integration damit begründet, dass das Nebeneinander von SFSVneu und NAF die Transparenz nicht verbessern würde und dass mit der Integration auf den Ausgleichsmechanismus verzichtet werden könnte.

Während SPS, GPS und GLP eine Integration beantragen bzw. fordern, artikulieren sich die weiteren Stellungnehmer weniger bestimmend. Der Kanton BE erachtet eine Integration als sinnvoll, der Kanton TG könnte sich eine solche vorstellen und der Kanton FR ist der Ansicht, die Aufgaben seien in den Fonds zu transferieren. Für den SGB und den SEV wäre es logischer, die SFSV aufzulösen und in den neuen Fonds zu integrieren. Die weiteren Stellungnehmer (VCS, Fussverkehr, Pro Velo, WWF, Klimallianz, Pro Natura, Alpen-Initiative, Wanderwege) regen eine Integration an.

Neben diesen 15 Stellungnehmern wird auch von anderen Stellungnehmern verschiedentlich auf die Existenz bzw. das Nebeneinander von zwei Gefässen eingegangen. Gemäss FDP widerspricht dieses Nebeneinander ihrer Forderung nach Transparenz in der Strassenfinanzierung. Für den Gemeindeverband und die SAB erhöht das Nebeneinander von SFSVneu und NAF die Transparenz ebenfalls nicht. Gemäss Kanton ZH werden mit der Beibehaltung der SFSVneu und dem vorgesehenen Ausgleichsmechanismus mit dem NAF neue Abhängigkeiten und Unklarheiten innerhalb der Verkehrsfinanzierung geschaffen, wogegen eine Vereinfachung des gewachsenen Systems nottut.

Für economiesuisse macht es keinen Sinn, in Zukunft weiterhin zwei "Strassenkassen" zu führen. Die Strassenfinanzierung bleibe damit kompliziert und undurchsichtig. Analog zu FABI (Bahninfrastrukturfonds) solle auch die Strasseninfrastruktur aus einem einzigen Gefäss finanziert werden, dem NAF. Zur Vereinfachung und Erhöhung der Transparenz sollten die Aufgaben der verbleibenden SFSVneu in den allgemeinen Bundeshaushalt zurückgeführt werden und die Zweckbindung der Mineralölsteuer (50% des Grundzolls) aufgehoben werden. Die Finanzierung dieser gebundenen Ausgaben sei auch künftig gesetzlich gesichert. Zudem beurteilt economiesuisse Fonds-Lösungen ausserhalb des ordentlichen Bundeshaushalts generell zurückhaltend, weil Fonds-Lösungen den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Parlaments einschränkten.

Weitere Punkte

Bereits in den Antworten zur Frage 1 wird die Zuordnung einzelner Aufgabengebiete auf die beiden Gefässe angesprochen und eine Umsiedlung von einem zum anderen Finanzierungsgefäss vorgeschlagen oder verlangt (siehe insbesondere im Detail die Ausführungen zu Frage 2 und 3b).

Der Kanton AG begrüsst die Neuordnung, ermutigt aber zu einer noch konsequenteren Neuordung, indem er eine modifizierte Finanzarchitektur vorschlägt. Diese sieht einen Fonds ausschliesslich für die Nationalstrassen vor und eine Ansiedlung des Agglomerationsverkehrs in der SFSVneu. Gemäss dem Kanton SH sollten die Beiträge für den Agglomerationsverkehr aufgeteilt werden in "Beiträge an den Agglomerationsverkehr" welche über die SFSVneu abzuwickeln wäre und in "Beiträge an Grossprojekte der Agglomerationen" welche über den NAF mitzufinanzieren seien. Diese Grossprojekte könnten allenfalls ins STEP aufgenommen werden. Gemäss dem Kanton ZH ist ein gemeinsames Finanzierungsgefäss für die beiden Aufgabengebiete Nationalstrassen und Agglomerationsverkehr zwar möglich, aber politisch und sachlich nicht zwingend. Die SVP beantragt generell, den Agglomerationsverkehr aus der Vorlage zu streichen, da mit dessen Einbezug die Gefahr bestehe, dass die Mittel des Strassenverkehrs zweckentfremdet würden.

Von folgenden Stellungnehmern wird an dieser Stelle eine Integration der Beiträge Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (bisher im Infrastrukturfonds) in den NAF vorgeschlagen bzw. gefordert oder es wird bemängelt, dass diese Beiträge in der SFSVneu angesiedelt sind: AI, NW, BDP, CVP, Gemeindeverband, PostAuto, VSEG (vgl. hierzu Frag 3b).

Die Kantone GL, GR, UR, VS sowie RKGK, VAP, CFS fordern eine Integration aller Hauptstrassenbeiträge in den NAF. Der Kanton ZH schlägt vor, eine Finanzierung der nicht werkgebundenen Beiträge

9 BE, FR, TG, GPS, GLP, SPS, SGB, VCS, Fussverkehr, Pro Velo, WWF, Klimaallianz, SEV, Pro Natura, Alpen-Initiative, Wanderwege.