Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/89: Vorlage zur Schaffung eines Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF); zur Schliessung der Finanzierungslücke; zum Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse (STEP) · 38 Seiten
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N384-0113
Aufgrund der grösseren Zustimmung zur Zweckbindung der Automobilsteuer gegenüber der vorgeschlagenen Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags wird die Nebenvariante positiver beurteilt. Dies spiegelt sich auch in den Antworten zu Frage 12 wider: 11 Stellungnehmer41 bevorzugen gemäss Frage 12 die Hauptvariante (zum Teil unter Bedingungen), immerhin 2142 die Nebenvariante.
Auffallend ist, dass sich rund die Hälfte der Kantone und alle an der Vernehmlassung beteiligten kantonalen Konferenzen mit einer der beiden Varianten einverstanden erklären könnten. Bei den restlichen Vernehmlassungsteilnehmern liegt die Zustimmung dagegen deutlich tiefer.
Die geringe Zustimmung zu den beiden Varianten scheint Ausdruck davon zu sein, dass es sich bei den Varianten um eine Kombination von zwei Elementen handelt: die Zweckbindung der Automobilsteuer und die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags. Die beiden Elemente werden einzeln betrachtet (Fragen 5 und 6) deutlich besser beurteilt als in den vorgeschlagenen Kombinationen. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass gewisse Kreise zwar eines der beiden Elemente als sehr geeignet erachten, um die Finanzierungslücke (oder ein Teil davon) zu decken, das andere Element dagegen stark ablehnen. Von jenen Stellungnahmen, die der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags grundsätzlich voll zustimmen (31), spricht sich fast die Hälfte (13)43 komplett gegen eine Zweckbindung der Automobilsteuer aus. Auf der anderen Seite findet eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags bei 1944 von insgesamt 66 Stellungnehmern, die der Zweckbindung ohne Einschränkung zustimmen, überhaupt kein Gehör. Die oben aufgeführten Konstellationen betreffen nur die extreme, d.h. volle Zustimmung zum einen, bei gleichzeitig voller Ablehnung des anderen Elements. Darüber hinaus gibt es weitere Konstellationen mit bspw. voller Zustimmung zum einen bei bedingter Ablehnung zum anderen.
Frage 9a Wenn Sie nicht mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags gemäss Haupt- oder
Nebenvariante einverstanden sind:
- Wie hoch sollte die Erhöhung ausfallen?
Die Antworten zu dieser Frage divergieren stark und widerspiegeln zu einem grossen Teil die Antworten zu Frage 5. Auf der einen Seite des Spektrums gibt es jene, die komplett gegen eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags sind (bspw. die Strassenverkehrsverbände ASTAG, ACS, TCS, FRS, FMS, ARV) und auf der anderen Seite jene, die sich allenfalls auch eine Erhöhung um mehr als 15 Rp./L vorstellen können oder gar fordern (bspw. NW, EVP, VCS, WWF, Stadt Luzern).
Nur 16 Stellungnehmer haben einen konkreten Betrag für eine Erhöhung genannt (teilweise unter Bedingungen). Diese Beträge liegen zwischen "maximal" 4 und 10 Rp./L.45
Frage 9b Wenn Sie nicht mit der Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags gemäss Haupt- oder
Nebenvariante einverstanden sind:
- Auf was ist zu verzichten, wenn die Erhöhung tiefer als in der Haupt- oder Nebenvariante ausfallen sollte?
Die Ansichten darüber, worauf im Falle geringerer Einnahmen zu verzichten wäre, gehen bei den Stellungnehmern auseinander. Zwei Themenbereiche kristallisieren sich jedoch heraus. Zum einen wird
41 BE, NW, EVP, GLP, SSV, Travail.Suisse, VÖV, UFS, swisscleantech, Stadt Luzern, SAÖVOZ.
42 AI, BS, FR, GL, GR, LU, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VS, BPUK, KÖV, RKGK, USIC, AQUANOSTRA, PostAuto.
43 EVP, GPS, SPS, SGB, VCS, Fussverkehr, Pro Velo, SEV, WWF, Klimaallianz, Pro Natura, Alpen-Initiative, umverkehR.
44 SVP, SAB, SGV, bauenschweiz, ASTAG, FMS, TCS, ACS, FRS, ARV, Baumeisterverband, INFRA, CCIG, Auto-Schweiz, AVK, VFAS, AGVS, JSVP, AQUANOSTRA.
45 AG, GE, JU, SH, VD, BDP, CVP, VAP, CVCI, Promotion Laufental, Komitee "Pro H18", CFS, IG DHS, espace.mobilité, FRC, Coop.