Bericht LRV EnV
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 37 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV
6 Auswirkungen
Die Auswirkungen der Revisionsvorlage wurden im Rahmen einer Studie37 im Auftrag des BAFU untersucht. Nachfolgend werden die wichtigsten Erkenntnisse dieser volkswirtschaftlichen Beurteilung dargestellt.
6.1 Auswirkungen auf die Emissionen
Der Hauptnutzen der geplanten LRV-Revision besteht in der Umweltwirkung und konkret darin, dass Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen sowie – in geringerem Umfang – auch Stickoxide (NOx), Schwefeloxide (SOx) sowie flüchtige organische Verbindungen (VOC) eingespart werden.
Die Auswirkungen auf die Umwelt ergeben sich zum grössten Teil aus den Änderungen, die kleine Holzfeuerungsanlagen bis 70 kW betreffen: Die Einführung einer Abnahmemessung und einer periodischen Messung alle zwei Jahre führt dazu, dass der Betrieb von Feuerungsanlagen optimiert wird bzw. Anlagen, die die Grenzwerte überschreiten, saniert werden müssen (vor allem alte Stückholz- und Hackschnitzelanlagen). Beide Massnahmen reduzieren mittel- und längerfristig (Zeithorizont 5 bis 10 Jahre) massgeblich die Feinstaub- und CO-Emissionen. Eine substanzielle Emissionsreduktion ergibt sich auch durch die Einführung einer Sichtkontrolle bei Einzelraumfeuerungen alle zwei Jahre: Dank der Beratung im Rahmen der Sichtkontrolle werden die Anlagen besser betrieben und emittieren so weniger Schadstoffe.
Weitere Emissionseinsparungen ergeben sich aus den Vorgaben zur Speichergrösse und zur Verfügbarkeit von Staubabscheidern. Hiervon sind vor allem Stückholz- und Hackschnitzelheizungen betroffen. Beide Massnahmen reduzieren die Anzahl von Starts bei Holzfeuerungen und damit die Anzahl sehr emissionsintensiver Zustände.
Die Massnahmen im Bereich der Holzfeuerungen führen nicht nur gesamtschweizerisch zu einer bedeutenden Reduktion der Feinstaubemissionen, sondern sie können sich auch lokal deutlich auswirken. Mangelhafte oder schlecht betriebene Feuerungsanlagen können in der Nachbarschaft zu äusserst unangenehmen und übermässigen Immissionen führen. Mit dem vorliegenden Massnahmenpaket werden hier deutliche Verbesserungen erwartet.
Mittel- und längerfristig grössere Einsparungen bei den Schwefeloxid- und Stickoxid-Emissionen sind ausserdem von der Plicht von Ökoheizöl bei Anlagen unter 5 MW zu erwarten. Die übrigen Massnahmen für Öl- und Gasheizungen (Verschärfung der Grenzwerte für Abgasverluste) sowie die Bestimmungen für Asphaltmischanlagen und die Einführung einer Zulassung für Messfirmen bewirken im Vergleich zu den Massnahmen bei den Holzfeuerungen deutlich weniger Emissionseinsparungen. Zu berücksichtigen ist, dass die Massnahmen bei den Öl- und Gasfeuerungen zusätzlich die CO2-Emissionen verringern und damit dem Klimaschutz dienen.
Weiterreichende Auswirkungen der Emissionseinsparungen ergeben sich dadurch, dass sich mittel- und langfristig die Luftqualität verbessert und dadurch weniger externe Kosten in Form von Gesundheitskosten und Gebäudeschäden anfallen. In Anlehnung an Abschätzungen der Europäischen Union und des Kantons Zürich zu Massnahmen im Bereich der Holzfeuerungen, wird von einer Reduktion der Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen bei kleinen Holzfeuerungen um rund 30 Prozent ausgegangen. Durch diese Emissionsreduktionen lassen sich Einsparungen bei den Gesundheitskosten und Gebäudeschäden von rund 50 bis 250 Mio. CHF pro Jahr erzielen. Die Einsparungen bei den Gesundheitskosten sind zum grössten Teil auf vermiedene frühzeitige Todesfälle und vermiedene Spitaltage zurückzuführen.
37 Volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) der LRV-Revision im Bereich der Feuerungsanlagen und weiterer stationärer Anlagen, INFRAS im Auftrag des BAFU, 2017 35/37 054.11-00003/00006/00002/Q074-0285