Bericht LRV EnV

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 37 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV

5 Änderung anderer Erlasse

5.1 Energieverordnung

Mit der Revision der Energieverordnung vom 22. Juni 2016 wurden Anforderungen an die Energieeffizienz und an die Emissionen beim Inverkehrbringen von bestimmten Feuerungsanalgen analog der europäischen Ökodesign-Verordnungen in die EnV aufgenommen. Es handelte sich um Warmwasserbereiter, Warmwasser- und Wärmespeicher (Verordnung (EU) Nr. 814/2013) sowie um Raumheizgeräte und Kombiheizgeräte (Verordnung (EU) Nr. 813/2013).35 Die Anforderungen wurden in den Anhängen 2.1 und 2.25 der EnV abgebildet. Die Übernahme dieser Anforderungen in die EnV betraf auch die LRV, da gewisse Anforderungen an das Inverkehrbringen dieser Geräte bereits in der LRV geregelt waren.

Unter Kapitel 2.5.3 der Erläuterungen wurde angekündigt, dass die Aufnahme weiterer europäischer Verordnungen ins Schweizer Recht geprüft werde:

- Anforderungen an Einzelraumheizgeräte und deren Energieverbrauchskennzeichnung (Festbrennstoffe / Holz, Gas, Öl)

o Verordnung (EU) 2015/1185 der Kommission vom 24. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten

o Verordnung (EU) 2015/1188 der Kommission vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten

o Delegierte Verordnung (EU) 2015/1186 der Kommission vom 24. April 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Einzelraumheizgeräten

- Anforderungen an Heizkessel und deren Energieverbrauchskennzeichnung (Festbrennstoffe / Holz)

o Verordnung (EU) 2015/1189 der Kommission vom 28. April 2015 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Festbrennstoffkesseln

o Delegierte Verordnung (EU) 2015/1187 der Kommission vom 27. April 2015 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Festbrennstoffkesseln und Verbundanlagen aus einem Festbrennstoffkessel, Zusatzheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen

Mit der vorliegenden LRV-Revision wird nun die angekündigte Übernahme dieser weiteren Ökodesign-Anforderungen ins Schweizer Recht realisiert, indem gleichzeitig mit der LRV die EnV revidiert wird. Zu diesem Zweck werden wiederum drei neue Anhänge in der EnV geschaffen:

- Anhang 2.28: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von Einzelraumheizgeräten

- Anhang 2.29: Anforderungen an die Energieeffizienz und an das Inverkehrbringen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten

35 inklusive der zugehörigen Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnungen (EU) Nr. 812/2013 und (EU) Nr. 811/2013 32/37 054.11-00003/00006/00002/Q074-0285