Bericht LRV EnV
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 37 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV
6.2 Auswirkungen auf die Immissionen und die Gesundheit der Bevölkerung
Als Folge der bisher getroffenen Massnahmen zur Luftreinhaltung hat die Belastung durch PM2.5 in der Schweiz seit 1998 um 40 bis 50 Prozent abgenommen. In den vergangenen Jahren wurden an den Stationen des nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NA-BEL) jedoch zumeist noch PM2.5-Jahresmittel über 10 μg/m3 gemessen. Neben den oben erwähnten Emissionseinsparungen bei den Holzfeuerungen werden die bereits eingeleiteten zusätzlichen Massnahmen zur Verminderung von Luftschadstoffemissionen, wie zum Beispiel die strengeren Abgasvorschriften für Neufahrzeuge, zu einer weiteren Reduktion der Belastung führen. Damit wird der vorgeschlagene Immissionsgrenzwert voraussichtlich in den nächsten 5 bis 10 Jahren in den meisten Gebieten der Schweiz eingehalten werden können.
Eine flächendeckende Einhaltung des PM2.5-Grenzwerts hätte gemäss einer Abschätzung38 jährlich folgende positive Auswirkungen für die Gesundheit der Bevölkerung: 1‘900 vermiedene frühzeitige Todesfälle, 13‘500 vermiedene Spitaltage wegen Herz-/Kreislauf- oder Atemwegserkrankungen und 2.7 Mia. CHF vermiedene Gesundheitskosten (im Vergleich zum Referenzjahr 2010).
6.3 Auswirkungen auf den Bund
Beim Bund fallen infolge der LRV-Revision keine zusätzlichen Kosten an.
Im NABEL des Bundes wird an neun Stationen bereits seit mehreren Jahren PM2.5 gemessen. Da die räumliche Verteilung von PM2.5 relativ homogen ist, kann auf ein zusätzliches Monitoring im NABEL-Netz verzichtet werden. Gemäss Artikel 27 LRV können zur Ermittlung der Immissionen neben Messungen auch Erhebungen und Ausbreitungsrechnungen dienen.
6.4 Auswirkungen auf die Kantone
Der Aufwand der Kantone und Gemeinden steigt allenfalls leicht an, weil sie mehr Sanierungsverfügungen ausstellen und die neuen Messungen bei den Holzheizkesseln administrativ verarbeiten müssen. Die Kontrollen selber werden üblicherweise an private Unternehmen ausgelagert. Wer den administrativen Aufwand trägt, hängt vom jeweiligen Vollzugs-Modell des Kantons ab. Insgesamt werden die zusätzlich entstehenden Kosten als vernachlässigbar erachtet.
Eine Ergänzung zu den nationalen PM2.5-Messungen an einigen wenigen bestehenden kantonalen oder städtischen Messstandorten in ausgewählten Städten und südlich der Alpen wäre ausreichend, um die Einhaltung des neuen Immissionsgrenzwertes an allen Standorttypen überprüfen zu können. Je nach Standortwahl hätte dies bei den betreffenden Kantonen leicht höhere Kosten zur Folge.
6.5 Auswirkungen auf die Wirtschaft und Private
Feuerungsanlagen
Hauptbetroffene der LRV-Revision sind die Betreiber von Holzheizkesseln. Es entstehen zusätzliche Kosten in Form von Ausgaben für periodische Messungen und allfällige vorzeitige Sanierungen oder Nachrüstungen. Bei Einzelraumfeuerungen werden die Sichtkontrollen auf die gesamte Schweiz ausgedehnt. Die Kosten der durch die LRV-Revision hervorgerufenen Anpassungen müssen die Anlagenbetreiber tragen. Dies entspricht dem in der Bundesverfassung verankerten Verursacherprinzip. Kumuliert über die nächsten 10 Jahre wird mit Kosten im Bereich der Holzfeuerungen von rund 150-260 Mio. CHF gerechnet. Bei Betreibern von Ölfeuerungen fallen keine regelmässigen Zusatzkosten an. Bei älteren Anlagen ist mit Sanierungskosten zu rechnen, welche sich auf rund 180-360 Mio. CHF kumuliert über die nächsten 10 Jahre belaufen. Gemessen etwa an den gesamten Bauinvestitionen für Einfamilienhäuser von über 50 Mia. CHF in den letzten 10 Jahren werden die Kosten insgesamt als vergleichsweise gering eingeschätzt.
38 Abschätzung der Gesundheitskosten für verschiedene PM2.5-Konzentrationsszenarien, Röösli, 2014 36/37 054.11-00003/00006/00002/Q074-0285