Bericht LRV EnV

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 37 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV

3 Verhältnis zum europäischen Recht

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass mit der Übernahme der Ökodesign-Vorschriften der EU für das Inverkehrbringen von Gas-, Öl- und Holzfeuerungen in der Schweiz länderspezifische Regelungen abgebaut und Handelshemmnisse beseitigt werden. Das erleichtert den Handel mit der Europäischen Union. Zudem kann nach Inkrafttreten der Anforderungen in der EnV und nach Ablauf dieser Regelungen in der LRV auf die Ausnahme vom „Cassis-de-Dijon-Prinzip“ (CdD-Prinzip) für die verschiedenen Kategorien von Feuerungsanlagen verzichtet werden (siehe Ziffer 5.2).

Die Grenzwertanpassungen bei verschiedenen Industrieanlagen sowie bei Grossfeuerungsanlagen aufgrund des revidierten Göteborg-Protokolls sind kongruent mit dem geltenden EU-Recht, insbesondere mit der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen und mit den gemäss dieser Richtlinie für diverse Wirtschaftssektoren erlassenen Durchführungsbeschlüssen der EU-Kommission betreffend Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken.

Mit der Übernahme der Verordnung (EU) 2016/1628 für alle neuen Maschinen und Geräte mit Verbrennungsmotor werden die Anforderungen bezüglich Emissionen in diesem Bereich vollständig mit der EU harmonisiert. Nach Ablauf aller in der Verordnung vorgesehenen Übergangsfristen müssen Baumaschinen ebenfalls nicht mehr vom CdD-Prinzip ausgenommen werden (siehe Ziffer 5.2).

Die übrigen Emissionsvorschriften und Regelungen betreffen europäisches Recht nicht. Es handelt sich um Vorschriften, die den Betrieb von Anlagen betreffen und die international gesehen auf Einzelstaatenebene geregelt sind.

14/37 054.11-00003/00006/00002/Q074-0285