Bericht LRV EnV

Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 37 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV

System abgeben. Das trägt dazu bei, dass die Feuerung auch bei geringerem Wärmebedarf in den Übergangszeiten möglichst häufig im effizienten Volllastbetrieb laufen kann und seltener ein- und ausgeschaltet werden muss. Dadurch werden emissionsintensive Betriebszustände vermieden. Aus diesem Grund soll der Einsatz von Wärmespeichern mit der vorliegenden LRV-Revision vorgeschrieben werden. Dies entspricht dem Stand der Technik und wird bereits heute in vielen kantonalen Energieförderprogrammen umgesetzt.

Zur weiteren Verringerung der Feinstaubemissionen aus Holzfeuerungen können Staubabscheidesysteme eingesetzt werden. Bei Holzfeuerungen bis 500 kW kommen primär elektrostatische Systeme zum Einsatz. Wichtig ist, dass solche Abscheidesysteme bauartbedingt über eine gute Abscheideleistung verfügen und dass sie möglichst während der ganzen Zeit in Betrieb sind, während der eine Feuerung Staubemissionen produziert. Zu diesem Zweck sollen Qualitätsanforderungen an Staubabscheidesystemen bis 500 kW sowie Vorschriften zur Verfügbarkeit der Systeme in der LRV eingeführt werden.

2.2 Bestimmungen zur Feuerungskontrolle

Bis anhin finden nach Artikel 13 Absatz 3 LRV bei Öl- und Gasfeuerungen in der ganzen Schweiz periodische Kontrollen statt, bei denen die Einhaltung der Grenzwerte nach Anhang 3 LRV mittels Messungen überprüft wird. Dies dient dazu, Anlagen zu identifizieren, die durch eine Fehlfunktion oder durch einen Defekt erhöhte Schadstoffmengen ausstossen und die deswegen justiert, repariert oder allenfalls ersetzt werden müssen. In den letzten Jahren wurde in Fachkreisen diskutiert, ob die Kontrollintervalle aufgrund des technischen Fortschritts bei modernen Anlagen nicht ausgedehnt werden könnten, was Einsparungen für die Anlagenbesitzer zur Folge hätte. In einem Bericht des Bundesrats über die Regulierungskosten aus dem Jahr 20138 wurde als mögliche Verbesserung zur Kostenreduktion die Massnahme „differenzierte oder bonusorientierte Feuerungskontrollen“ zur Prüfung vorgeschlagen, wenn auch das Sparpotenzial als gering angegeben wurde. In einem im Jahr 2014 publizierten Bericht des Preisüberwachers zur Feuerungskontrolle wurden ebenfalls verlängerte Kontrollintervalle als mögliche Massnahme für Einsparungen zugunsten von Anlagenbesitzern erwähnt.9 In der Vorbereitung zur vorliegenden LRV-Revision hat das BAFU Grundlagenberichte erstellen lassen und Arbeitsgruppen mit Experten von Feuerungsherstellern, Feuerungskontrolleuren, Behördenvertretern u. a. eingesetzt, welche die Möglichkeiten einer seltener stattfindenden oder bonusorientierten Feuerungskontrolle diskutiert hatten. Es herrschte Konsens, dass bei Gasfeuerungen eine Ausdehnung der Periodizität auf vier Jahre möglich und sinnvoll wäre. Bei Ölfeuerungen muss aber an einer zweijährlichen Kontrolle festgehalten werden, da insbesondere moderne Anlagen über optimierte Komponenten verfügen, die relativ kurze Lebensdauern aufweisen. Wenn bei solchen Anlagen keine Wartung stattfindet und die Feuerungskontrolle seltener durchgeführt wird, ergeben sich erhöhte Emissionen. Angesichts dieser technischen Vorbehalte wurde die Idee eines bonusorientierten Systems verworfen, nicht zuletzt auch aufgrund des erhöhten administrativen Aufwands, den variable Kontrollintervalle zur Folge hätten.

Bei Holzfeuerungen für naturbelassenes Holz bis 70 kW findet zurzeit – im Gegensatz zu den Öl- und Gasfeuerungen – nach den LRV-Vorschriften keine periodische Messung statt (Anhang 3 Ziffer 524). Angesichts der Tatsache, dass Holzfeuerungen im Vergleich zu Öl- oder Gasfeuerungen bezogen auf die Inputenergie ca. 100 bis 1000 Mal mehr Feinstaub emittieren10, sollen bei Holzzentralheizungen künftig ebenfalls periodische Schadstoffmessungen durchgeführt werden. Damit wird sichergestellt, dass solche Anlagen die Grenzwerte einhalten oder – falls dies nicht der Fall sein sollte – einreguliert bzw. saniert werden. Die LRV und die

8 Bericht über die Regulierungskosten, Bericht des Bundesrats in Erfüllung der Postulate Fournier (10.3429) und Zuppiger (10.3592), 2013

9 Organisation und Gebühren für die Feuerungskontrolle kleinerer Öl- und Holzfeuerungen, PUE, 2014

10 Faktenblatt Emissionsfaktoren Feuerungen, BAFU, 2015 8/37 054.11-00003/00006/00002/Q074-0285