Bericht LRV EnV
Vernehmlassung 2017/33: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 · 37 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2018 Erläuternder Bericht Vernehmlassung LRV
behördlicher Messungen gefordert. Verschiedentlich haben sich Defizite bei der Qualität von Emissionsmessungen bei stationären Anlagen gezeigt, weshalb der Branchenverband der privaten Anbieter von Emissionsmessungen (Luftunion) und die Kantone schon länger die Einführung einer Qualitätssicherung in diesem Bereich fordern. BAFU und Kantone haben in der Folge unter Einbezug der Luftunion ein Konzept entwickelt, das unter anderem einen Nachweis der Kenntnis der anerkannten Regeln der Messtechnik für diejenigen Messstellen fordert, die behördliche Messungen durchführen.
Der Kompetenznachweis soll erlangt werden können, indem sich eine Messstelle periodisch nach definierten Vorgaben auditieren lässt. Diese Audits sollen durch eine von den Kantonen eingesetzte und finanzierte zentrale Geschäftsstelle organisiert werden. Sie soll einem bestehenden Ingenieurbüro oder einer vergleichbaren Stelle angegliedert sein und von einer Gruppe aus Vertretern des Cercl’Air, der Luftunion und des BAFU beaufsichtigt werden. Zu ihren weiteren Pflichten gehören die Organisation von Ringversuchen sowie die Koordination von Aus- und Weiterbildungen. Cercl’Air und BAFU haben in einem Vorprojekt rechtliche, organisatorische und finanzielle Aspekte dieser neuen Lösung zur Qualitätssicherung bei Emissionsmessungen erarbeitet.17 Die KVU hat an ihrer Sitzung im Herbst 2016 den Bericht zur Kenntnis genommen und die Arbeiten zur Konkretisierung dieser Geschäftsstelle sowie der Anforderungen an die Messstellen beim Cercl‘Air veranlasst.
2.11 Immissionsgrenzwert PM2.5
In Anhang 7 der LRV sollen die Immissionsgrenzwerte mit einem Grenzwert von 10 μg/m3 im Jahresmittel für PM2.5 ergänzt werden, welcher dem von der WHO empfohlenen Richtwert entspricht. Zugleich soll die Anzahl tolerierter Überschreitungen des bestehenden Kurzzeit-Immissionsgrenzwertes für PM10 von ein auf drei Mal pro Jahr erhöht werden. Die Anpassung der Anzahl tolerierter Überschreitungen entspricht den Empfehlungen der WHO und ist aus gesundheitlicher Sicht nicht kritisch.
17 Geschäftsstelle Qualitätssicherung von Emissionsmessungen – Vorprojekt, INFRAS im Auftrag des Cercl’Air und des BAFU, 2016 13/37 054.11-00003/00006/00002/Q074-0285