Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten
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4.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Vorlage hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Umwelt.
Mittelbar wirkt sich eine an Kriterien der Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit orientierende Kreditvergabe durch PostFinance nach Massgabe von Art. 7 Abs. 1bis POG positiv auf die Umwelt aus.
4.6 Andere Auswirkungen
Die Vorlage hat keine anderen Auswirkungen.
5 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu Strategien des Bundesrates
5.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 201645 zur Legislaturplanung 2015–2019 noch im Bundesbeschluss vom 14. Juni 201646 über die Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt.
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 29. Januar 202047 zur Legislaturplanung 2019– 2023 nicht angekündigt.
Der Bundesrat hat per 5. September 2018 das UVEK beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD (EFV) eine Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes POG (Aufhebung von Art. 3 Abs. 3) auszuarbeiten und dem Bundesrat bis 30. Juni 2019 vorzulegen. Vor diesem Hintergrund war eine Aufnahme in die Legislaturplanung 2015-2019 nicht möglich und eine Aufnahme in die Legislaturplanung 2019-2023 nicht angezeigt. Gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan haben sich aufgrund umfangreicher Abklärungen jedoch Verzögerungen ergeben. Die Vorlage ist in den Zielen des Bundesrates 2019 enthalten48.
5.2 Verhältnis zu Strategien des Bundesrates
5.2.1 Verhältnis zur Corporate Governance-Strategie des Bundes
Die Vorlage fügt sich nahtlos in die bestehende Corporate-Governance-Strategie des Bundes ein49. Es sind keine Anpassungen am Steuerungsmodell für die ausgelagerten Einheiten des Bundes erforderlich. Selbstverständlich sind einzelne Anpassungen bei
45 BBl 2016 1105
46 BBl 2016 5183
47 BBl 2020 1777
48 Vgl. Ziele des Bundesrates 2019, abrufbar unter: https://www.bk.admin.ch/bk/de/home/dokumentation/fuehrungsunterstuetzung/jahresziele.html (Stand 19.11.2019).
49 Vgl. Bericht des Bundesrates zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben vom 13.9.2006 (Corporate-Governance Bericht, BBl 2006 8233); Zusatzbericht des Bundesrates zum Corporate-Governance-Bericht – Umsetzung der Beratungsergebnisse des Nationalrats vom 25.3.2009, BBl 2009 2659.