Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten
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Der Zugang zum Kredit- und Hypothekarmarkt ist von grosser Bedeutung für die nachhaltige Entwicklung der Post als Ganzes und für eine eigenwirtschaftliche Finanzierung der Grundversorgung. Die Öffnung des Kredit- und Hypothekarmarktes liegt daher im öffentlichen Interesse und ist insbesondere auch durch die umfangmässige Limitierung als verhältnismässig zu beurteilen.
6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Die Vorlage steht im Einklang mit allen bestehenden und mit allen bereits verhandelten internationalen Abkommen der Schweiz.
6.3 Erlassform
Mit der vorliegenden Vorlage wird die Änderung eines Bundesgesetzes vorgeschlagen.
6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse
Die Vorlage enthält weder neue Subventionsbestimmungen noch Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen. Sie ist daher der Ausgabenbremse nach Art. 159 Abs. 3 Buchstabe b BV nicht unterstellt.
6.5 Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz
Die Vorlage respektiert das Subsidiaritätsprinzip, indem die in Kapitel 1.1 beschriebenen Herausforderungen der Post ein Handeln auf Bundesebene nötig machen.
Die Vorlage respektiert das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, da der Bund weitgehend die finanziellen Konsequenzen der Vorlage trägt (vgl. Kap. 4.1). Soweit es zu finanziellen Auswirkungen auf der Ebene von Kantonen und Gemeinden kommt, sind diese tendenziell positiv (vgl. Kap. 4.2).
6.6 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes
Die Vorlage enthält keine neuen Subventionsbestimmungen.
6.7 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen
Die Vorlage enthält keine Delegation von Rechtssetzungsbefugnissen.