Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten
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FinTech-Bereich leidet. Der Unternehmenswert sinkt, und mit ihm der Wert der Beteiligung der Post an PostFinance sowie der Wert der Beteiligung des Bundes an der Post. Es wird sozusagen im Unternehmen investiertes «Volksvermögen» vernichtet. Weil PostFinance nicht im bisher gewohnten Umfang Gewinne erwirtschaften und Dividenden an den Konzern ausschütten kann, fällt sie als Finanzierungsquelle für die Grundversorgungsaufträge weitgehend aus. Diese können nicht mehr aus dem Markt heraus durch selbst erwirtschaftete Erträge der Post finanziert werden, was letzten Endes eine Subventionierung bedingt.
Besonders schwer wiegt aus Sicht des Bundesrates, dass PostFinance keine Aussicht hat, das für die Zwecke der Notfallplanung gemäss FINMA erforderliche Kapital aus eigener Kraft aufzubauen (vgl. Kap. 1.4.2). Auch der Konzern als Ganzer kann nicht in diesem Umfang Kapital bereitstellen. Ohne nachhaltiges Geschäftsmodell wird es PostFinance sehr schwerfallen, die benötigten Mittel auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen. In dieser Situation könnte der einzige gangbare Weg darin bestehen zu versuchen, den strengen Anforderungen an das Notfallkapital für systemrelevante Banken zu entgehen, indem PostFinance die Einstufung als systemrelevante Bank verliert. Zu diesem Zweck müsste die Bilanz stark gekürzt werden, d.h. es müssten in grossem Umfang Kundengelder mittels höherer Gebühren und/oder Negativzinsen «vertrieben» werden. PostFinance würde sich in Richtung einer reinen Zahlungsverkehrsbank entwickeln. Die wegbrechenden Erträge aus dem Zinsdifferenzgeschäft kann PostFinance höchstens teilweise durch ergänzende Angebote zu den Grundversorgungsaufträgen, höhere Gebühren und Negativzinsen sowie eine risikoreichere Anlagestrategie kompensieren. Diese Entwicklung würde daher ohne Zweifel mit einer rigorosen Kostenoptimierung – also mit dem Abbau von Personal und der Schliessung von Standorten – einhergehen. Trotzdem ist es keineswegs gewiss, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) unter diesen Umständen PostFinance tatsächlich die Systemrelevanz aberkennen würde, sollte PostFinance weiterhin für die Sicherstellung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr zuständig bleiben10.
Folgen der Aufhebung des Kredit- und Hypothekarvergabeverbots
Indem PostFinance erlaubt wird, in das – verglichen mit dem Anleihengeschäft renditeträchtigere – Kredit- und Hypothekargeschäft einzusteigen, verbessern sich ihre Erfolgsperspektiven entscheidend. Der Markt für nicht grundpfandbesicherte Kredite an Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Körperschaften spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Ausschlaggebend ist der (inländische) Markt für grundpfandbesicherte Kredite (Hypotheken), der um ein Vielfaches grösser und zudem wegen leichter standardisierbarer Geschäftsprozesse kostengünstiger zu bewirtschaften ist als der übrige Kreditmarkt. Mit dem Eintritt in den Schweizer Hypothekarmarkt kann PostFinance schrittweise eine nachhaltige Ertragskraft
zurückgewinnen und eine branchenübliche Rendite erzielen. Durch die breitere Diversifikation ihres Portfolios kann sie zudem ihre Anlagerisiken reduzieren. Dies trägt zur finanziellen Stabilisierung des gesamten Konzerns bei. Die Aussicht, dass die Grundversorgungsaufträge der Post weiterhin eigenwirtschaftlich erbracht werden können, verbessern sich. Ferner werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass PostFinance die regulatorischen Kapitalanforderungen langfristig aus eigener Kraft erfüllen kann.
10 Vgl. Art. 8 BankG (Kriterien zur Feststellung der Systemrelevanz)