Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten
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30 Milliarden Franken oder 3 Prozent pro Jahr zu40. Der Markteintritt von Post-Finance führt daher nicht zu grösseren Verdrängungseffekten.
PostFinance ist nicht der einzige neue Akteur im Schweizer Hypothekarmarkt. Seit einiger Zeit drängen auch Anbieter von ausserhalb des Bankensektors wie z.B. Versicherungen und Pensionskassen in den Markt, ohne dass es deswegen zu Verwerfungen gekommen wäre. In Zukunft dürfte sich dieser Trend noch verstärken, indem im Zuge der Digitalisierung mit dem Aufkommen gänzlich neuer Typen von Finanzdienstleistern zu rechnen ist.
Der Bundesrat erachtet es vor diesem Hintergrund als sachlich nicht gerechtfertigt, PostFinance mit dem Hinweis auf eine mögliche Gefährdung der Finanzmarktstabilität den Zugang zum Hypothekarmarkt zu verwehren. Er hält dies auch politisch für verfehlt. Die Finanzmarktstabilität soll nicht durch eine selektive Einschränkung des Wettbewerbs – d.h. durch den Ausschluss einzelner Anbieter vom Markt – geschützt werden, sondern durch regulatorische («makroprudenzielle») Massnahmen, die für alle Marktteilnehmer gelten.
Als Folge der Vorlage wird die Nachfrage von PostFinance nach Anleihen in Schweizer Franken zurückgehen. Mit einem entsprechenden Portfolio von derzeit rund 50 Milliarden Franken zählt PostFinance zu den grossen institutionellen Anlegern in der Schweiz. Damit steht PostFinance in Konkurrenz zu den Pensionskassen und Versicherungen, die ihrerseits unter den tiefen Kapitalmarktzinsen leiden und verschiedentlich bereits am Kredit- und Hypothekarmarkt aktiv sind.
Nicht zuletzt erhöht die Vorlage die Stabilität des Schweizer Finanzsystems ganz grundsätzlich in dem Sinne, dass sie dazu beiträgt, die bedrohte Existenzgrundlage einer systemrelevanten Bank zu sichern.
4.3.2 Auswirkungen auf den Wettbewerb
Die Vorlage führt zu einer Belebung des Wettbewerbs auf dem Schweizer Kredit- und Hypothekarmarkt. Der Bundesrat begrüsst dies. Wirksamer Wettbewerb steht sowohl im Interesse der Verbraucher, die tendenziell mit einem verbesserten Angebot und besseren Preisen rechnen dürfen, als auch im Interesse der produzierenden Wirtschaft, die auf innovativere und effizientere Finanzdienstleistungen zählen darf.
Nach Ansicht des Bundesrates verzerrt der Eintritt der staatlich beherrschten PostFinance in den inländischen Hypothekar- und Kreditmarkt den Wettbewerb grundsätzlich nicht. Eine gewisse Marktverzerrung kann bei einem bundesnahen Unternehmen natürlich nicht ausgeschlossen werden, weshalb denn auch eine Teilprivatisierung von PostFinance angestrebt wird. Dank des öffentlichen Eigentümers sind solche Unternehmen einem geringeren Konkursrisiko ausgesetzt. Dieser Schutz wird jedoch nicht willkürlich gewährt, sondern ist mit der öffentlichen Aufgabe verbunden, welche diese Unternehmen zu erfüllen haben. Das gleiche gilt zudem auch für die im Markt tätigen Kantonalbanken mit Staatsgarantie.
Zur Einschätzung der grundsätzlich fehlenden Wettbewerbsverzerrung gelangt der Bundesrat im Wesentlichen aufgrund der folgenden Feststellungen.
40 Vgl. Datenportal der Schweizerischen Nationalbank, abrufbar unter: https://data.snb.ch/de; Stand per Ende 2019 (Stand 13.1.2020)