Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten

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der strategischen Steuerung der Post nötig, namentlich auf der Ebene der strategischen Ziele und – sobald die Teilprivatisierung erfolgt ist – auf der Ebene des Informationsflusses zwischen Post und Bundesrat. Vom Zeitpunkt eines IPO an wird dieser Informationsfluss, soweit es um kursrelevante Tatsachen betreffend PostFinance geht, die börsenrechtlichen Vorschriften zur ad-hoc-Publizität sowie das aktienrechtliche Gebot der Gleichbehandlung aller Aktionäre zu beachten haben. Dies stellt für die Corporate Governance des Bundes kein Novum dar, befindet sich doch mit Swisscom AG seit Jahren ein teilprivatisiertes, börsenkotiertes Unternehmen im Beteiligungsportfolio des Bundes.

Auf die Steuerung der anderen bundesnahen Unternehmen SBB, Swisscom, RUAG und Skyguide hat die Vorlage keinen Einfluss.

Die Öffnung des Geschäftsmodells von PostFinance in Kombination mit einer Teilprivatisierung ist konform mit der Strategie gegenüber anderen bundesnahen Unternehmen wie Swisscom, SBB Cargo und RUAG International, namentlich mit der angestrebten Reduktion der mit den Beteiligungen verbundenen Risiken des Bundes und der Stärkung der unternehmerischen Basis durch den Einbezug Dritter.

5.2.2 Verhältnis zur Klimastrategie des Bundes

Der Bundesrat hat sich am 28. August 2019 zum Ziel bekannt, dass die Schweiz bis ins Jahr 2050 ihre Treibhausgasemissionen vollständig neutralisiert (Netto-Null-Ziel). So sollen ab 2050 nicht mehr Treibhausgase in die Atmosphäre ausgestossen werden, als durch natürliche und technische Speicher wiederaufgenommen werden kann («Netto-Null-Emissionen»). Dazu müssen hauptsächlich die Emissionen im Gebäudebereich, im Verkehr und in der Industrie umfassend vermindert werden. Mit diesem Klimaziel wird sichergestellt, dass die Schweiz ihren Beitrag zur Begrenzung der weltweiten Klimaerwärmung auf unter 1,5 Grad leistet. Um das Ziel zu erreichen, ist ein Bündel von freiwilligen und staatlichen Massnahmen nötig.

Mit einem Klimaförderauftrag, wie er unter Kapitel 3 beschrieben wurde, leistet Post-Finance einen Beitrag zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele der Schweiz.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Gemäss Art. 94 Absatz 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)50 halten sich Bund und Kantone an den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Dies ist unter anderem als Verpflichtung zu einer marktwirtschaftlichen, privatrechtlichen Wirtschaftsordnung zu verstehen. Daraus folgt, dass Bund und Kantone die Güterproduktion und das Erbringen von Dienstleistungen grundsätzlich der Privatwirtschaft überlassen und Abweichungen von diesem Grundsatz einer verfassungsmässigen Grundlage bedürfen (Art. 94 Abs. 4 BV). Die vorliegende Vorlage stützt sich auf Art. 92 Abs. 1 BV, welcher das Postwesen als Sache des Bundes erklärt. Diese Bestimmung erlaubt dem Bund, Dienstleistungen des Postwesens zu erbringen,

50 SR 101.