Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten

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Die Vorlage schafft die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Teilprivatisierung von PostFinance (vgl. Kap. 2.1.2). Eine erfolgreiche Teilprivatisierung wirkt sich finanziell in verschiedener Hinsicht positiv auf den Bund aus: Erstens wird das finanzielle Risiko, dass dem Bund aus der (indirekten) Beteiligung an PostFinance erwächst, reduziert respektive auf Dritte übertragen. Zweitens nimmt die

Notwendigkeit eines finanziellen Engagements des Bundes im Zusammenhang mit der «Too-big-to-fail»-Gesetzgebung ab. Drittens fallen im Zeitpunkt der Teilprivatisierung auf Bundesebene Erträge aus der Emissionsabgabe auf inländischen Beteiligungsrechten (im Falle eines Primary Offering) bzw. auf die entgeltliche Übertragung von Eigentum an Wertschriften (im Falle eines Secondary Offering) an.

Viertens resultiert im Fall, dass der Emissionserlös über dem handels- bzw. steuerrechtlichen Buchwert der verkauften Aktien liegt, ein Buchgewinn, der der ordentlichen Gewinnsteuer unterliegt. Und fünftens kann, sofern der Verkaufserlös aus der Teilprivatisierung nicht vollständig zur Erfüllung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen durch PostFinance oder anderweitig im Konzern benötigt wird, dessen Ausschüttung an den Bund via (Sonder-) Dividende ins Auge gefasst werden.

4.1.2 Personelle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen auf den Bund.

4.1.3 Andere Auswirkungen

Es sind keine anderen Auswirkungen auf den Bund zu erwarten.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Vorlage stärkt das Unternehmen Post und trägt dadurch zur Sicherung der für den nationalen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Chancengleichheit aller Landesteile nach wie vor bedeutsamen Grundversorgung durch Post und PostFinance bei. Die mit der landesweiten Präsenz von Post und PostFinance verbundenen Arbeitsplätze in den Regionen stehen weniger unter Druck.

Die Vorlage führt zu einer höheren Ertragskraft des Postkonzerns und damit zu höheren Steuereinnahmen auf regionaler Ebene (insbesondere Gewinn- und Kapitalsteuern). Die Post ist in allen Kantonen steuerpflichtig, PostFinance in allen Kantonen ausser Appenzell Inneroden und Obwalden. Rund 65 Prozent der

Gewinnsteuern entfallen bisher auf Kantone und Gemeinden.

Kommt es im Rahmen der Teilprivatisierung zu einer Kapitalerhöhung, wirkt sich dies positiv auf die Höhe der Kapitalsteuer auf dem steuerbaren Eigenkapital aus, von dem auch die Kantone profitieren (die kantonalen Steuersätze variieren).

Allfällige Befürchtungen, der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt könnte die Ertragskraft der Kantonalbanken empfindlich schmälern und