Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 8Fedlex · Erläuternder Bericht

In der Summe rechnet die Post damit, dass das Konzernergebnis im Horizont 2030 unter den geltenden Rahmenbedingungen und ohne strategische Weiterentwicklung negativ werden wird. In dieser Projektion ist bereits berücksichtigt, dass das vorhandene Potenzial für Effizienzsteigerungen durch interne Massnahmen wie z.B. die Einführung kostensparender digitalisierter Produktionsprozesse zu jedem Zeitpunkt weitestgehend ausgeschöpft wird.

Ohne Gegenmassnahmen wird die Post in absehbarer Zukunft nicht mehr in der Lage sein, ihre Grundversorgungsaufträge im bisherigen Umfang und in gewohnter Qualität eigenwirtschaftlich, d.h. aus selbst erwirtschafteten Mitteln ohne Abgeltungen der öffentlichen Hand, zu erfüllen. In vielen europäischen Ländern ist diese Situation bereits eingetreten. Fast überall wurde der Umfang und die Qualität der Grundversorgung reduziert6, und für viele Postunternehmen sind Subventionen aus dem Staatshaushalt mittlerweile zu einer wichtigen Finanzierungsquelle geworden7.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass auch in der Schweiz eine politische Diskussion über die optimale Ausgestaltung und Finanzierung des Grundversorgungsauftrages der Post im Zeitalter der Digitalisierung notwendig ist. Allerdings beansprucht dieser Prozess Zeit und sollte nicht unter dem Druck einer wirtschaftlichen Notlage der Post geführt werden. Aus diesem Grund sieht der Bundesrat die Priorität bei der Stärkung der Ertragskraft der Post. Diese Vorlage leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Die Diskussion über die Weiterentwicklung der Grundversorgung wird zu einem späteren Zeitpunkt in einem anderen Rahmen erfolgen müssen, etwa anlässlich der alle vier Jahre erfolgenden Evaluation des Postgesetzes (vgl. Art. 3 PG, SR 783.0).

Die Ursachen der in Kapitel 1.1 geschilderten Herausforderungen sind durch die Post selbst kaum beeinflussbar. Auch sind die Möglichkeiten der Post, auf diese Herausforderungen unternehmerisch zu reagieren – etwa mittels Investitionen in neue Geschäftsfelder, Gebührenerhöhungen oder Kosteneinsparungen – insbesondere auf Seiten PostFinance begrenzt. Der Bundesrat ist deshalb zum Schluss gekommen, dass diese Herausforderungen zusätzlich auch auf der Ebene der Rahmenbedingungen angegangen werden müssen.

Im Fokus steht dabei die Aufhebung des in Art. 3 Abs. 3 Postorganisationsgesetz (POG, SR 783.1) verankerten Verbots für PostFinance, Kredite und Hypotheken an Dritte zu vergeben. Durch diese relativ rasch und einfach umsetzbare Massnahme wird die einseitige Abhängigkeit der PostFinance vom Obligationenmarkt und die damit verbundene Benachteiligung gegenüber anderen Banken hinsichtlich Risikoprofil und Ertragskraft beseitigt. Dies trägt zur finanziellen Stabilisierung von PostFinance und des gesamten Postkonzerns bei. Die Massnahme hat keine anderen (negativen) Auswirkungen (vgl. Kap. 4). Nach Ansicht des Bundesrates sind die Gründe, die zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des POG für das Kreditverbot sprachen, inzwischen hinfällig geworden (vgl. Kap. 1.3).

6 Abbau Poststellennetz Deutschland; Reduktion Zustelltage und Aufhebung A-Post Dänemark.

7 Unter anderem Belgien, Dänemark, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Italien, Norwegen, Spanien, Schweden, Tschechien.