Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten

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Art. 7 POG Eignerstrategie

Art. 7 Abs. 1bis

Unter Berücksichtigung der oben gemachten Ausführungen zu den Anpassungen in Art. 3 POG ist PostFinance bei der Vergabe von Hypotheken und Krediten grundsätzlich frei. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass die Post (inkl. PostFinance) als bundesnahes Unternehmen auch im Bereich des Klimaschutzes eine Vorbildfunktion einnehmen, und einen Beitrag zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele der Schweiz leisten soll (vgl. die Ausführungen unter Kap. 5.2.2). So ist die Post bereits einer der Akteure der «Initiative Energie-Vorbild», welche eine der Massnahmen der Energiestrategie 2050 ist. Sie richtet sich an bundesnahe und kantonsnahe Unternehmen, die im Bereich Energie innovativ und vorbildlich handeln wollen. Mit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung verpflichten sie sich zu einem ambitionierten Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Ausbau von erneuerbaren Energien in der Schweiz. Im Übrigen erwartet der Bundesrat von der Post in den strategischen Zielen 2017-202036 (Ziffer 2.6), dass sie im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige Unternehmensstrategie verfolgt.

Ein Marktversagen im Bereich von Krediten und Hypotheken im Klimabereich, welches eine Subventionierung dieser Instrumente rechtfertigen würde (sei es durch einen niedrigeren Zins als den Marktzins oder eine Garantie), ist für den Bundesrat nicht ersichtlich. Aber auch ohne Marktversagen im Kredit- und Hypothekarbereich kann die Kredit- und Hypothekarvergabe zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Zu diesem Zweck soll dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt werden, dass er in den strategischen Zielen der Post vorsehen kann, dass ein bestimmter Anteil der von PostFinance vergebenen Hypotheken und Kredite für klimaverträgliche Projekte, d.h. für Projekte welche die Treibhausgasemissionen vermindern, auszurichten ist. Denn nach Ansicht des Bundesrates ist es für PostFinance möglich, mit der Vergabe von Hypotheken und Krediten im Bereich Klima, Umwelt und E-Mobilität einen Beitrag an die Klimaziele des Bundes zu leisten. Dabei geht es aber nicht darum, dass die Hypotheken und Kredite von PostFinance generell für klimaverträgliche Projekte auszurichten sind; vielmehr soll dieser Vorgabe in einem bestimmten Verhältnis zum gesamten Vergabevolumen von PostFinance nachgekommen werden. Dies gibt dem Bundesrat die Flexibilität, das geforderte Volumen der klimaverträglichen Hypotheken und Kredite entsprechend den betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten der Post, dem Stand der Erreichung der CO2-Reduktionsziele der Schweiz sowie unter Berücksichtigung technologischer Entwicklungen festzulegen. Ebenso kann in den strategischen Zielen und der diesbezüglichen Indikatorenliste definiert werden, welche Voraussetzungen resp. Standards erfüllt sein müssen, damit eine Hypothek oder ein Kredit im konkreten Fall als klimaverträglich angesehen wird. Die Überprüfung der Vorgabe des Bundesrates im Bereich Klimaförderung erfolgt jährlich im Rahmen der Berichterstattung des Verwaltungsrates der Post über die strategische Zielerreichung gemäss Art. 7 Abs. 3 POG.

36 BBl 2017 125