Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten

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ist zu erwarten, dass sich die Zahlungsgewohnheiten und -präferenzen zumindest kurz- und mittelfristig nicht in grösserem Ausmass verändern werden. Die Entwicklung dürfte gemäss Auskunft vieler der befragten Personen stark davon abhängen, wie sich der gesellschaftliche Trend weg vom Bargeld entwickelt und wie breit bargeldlose Zahlungsmittel akzeptiert werden.

Die Entwicklungen im Rahmen der Coronakrise bestätigen die Tendenz zur Nutzung digitaler Lösungen an Stelle von Bargeld.

1.6 Umsetzung

Die Entwicklung und Umsetzung einer geeigneten Unternehmensstrategie für den Eintritt in den Kredit- und Hypothekarmarkt liegt in der Verantwortung der Post bzw. von PostFinance (vgl. Kap. 1.4). Eine detaillierte Beschreibung der Umsetzung der Vorlage ist daher nicht angezeigt. Im Folgenden wird jedoch der allgemeine Rahmen abgesteckt, in dem die Umsetzung der Vorlage vonstattengehen wird.

Der Aufbau des Kredit- und Hypothekarportfolios von PostFinance kann entweder organisch über die eigenen Vertriebskanäle (hauptsächlich digitale) oder anorganisch mittels Übernahme eines Portfolios von Dritten erfolgen. Das Portfolio kann sowohl Erstkredite und -hypotheken an Geschäfts- und Privatkunden als auch Übernahmen bestehender Hypotheken von anderen Anbietern sowie Konsortialkredite im Verbund mit anderen Banken umfassen. Im langfristigen Endzustand rechnet PostFinance mit einem – ihrer Grösse entsprechenden – Anteil am schweizerischen Hypothekarmarkt von rund 5 Prozent bzw. 50 Milliarden Franken (vgl. Kap. 3 und 4.3.1).

Das maximale Volumen an Krediten und Hypotheken, das PostFinance in einem gegebenen Zeitraum vergeben kann, wird einerseits durch die verfügbaren Mittel – insbesondere die Verfallsrate bestehender Obligationen und den Bestand an liquiden Mitteln –, und anderseits durch den Fortschritt beim Ausbau der notwendigen Vermarktungs- und Vertriebskapazitäten sowie beim Aufbau der zur Unterlegung der Kredite erforderlichen zusätzlichen Eigenmittel (vgl. Kap. 1.4.2) bestimmt. PostFinance veranschlagt dieses Volumen auf maximal 5 Milliarden Franken pro Jahr. Somit dürfte der Aufbau der angestrebten Marktposition mindestens 10 Jahre in Anspruch nehmen. Gemäss der Einschätzung unabhängiger Experten, die der Bundesrat konsultiert hat, erscheint dieses Zielbild im Horizont 2030 als machbar, wenn auch ambitiös.

Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele des Bundes

Im Einklang mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung (Art. 7 Abs. 1bisPOG) soll PostFinance bei der Hypothekar- und Kreditvergabe im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die klimapolitischen Ziele des Bundes berücksichtigen (vgl. Kap. 5.2.2). Der Bundesrat kann dazu auf der Ebene der strategischen Eignerziele präzisere Vorgaben machen. Als Eigner der Post wird er darauf achten, dass die Umsetzung dieser Vorgaben nicht im Widerspruch zum Hauptziel der Vorlage steht, nämlich die finanzielle Stabilität und Ertragskraft von PostFinance zu stärken.