Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 28Fedlex · Erläuternder Bericht

damit geringere Gewinnausschüttungen an die Kantone nach sich ziehen, erachtet der Bundesrat als unbegründet (vgl. Kap. 4.3.1).

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

4.3.1 Auswirkungen auf die Finanzstabilität

Die lang anhaltende Tiefzinsphase birgt generell Risiken für die Finanzmarktstabilität37. Insbesondere hat sie den Aufbau von Ungleichgewichten auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt begünstigt. Verschiedene vorsorgliche («makroprudenzielle») Massnahmen wie die Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen für Hypothekarkredite, die Anpassung der Selbstregulierungsrichtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen oder die Aktivierung und spätere Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers haben zwar dazu beigetragen, den Aufbau dieser Ungleichgewichte einzudämmen. Nach Ansicht der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sind weitere Massnahmen notwendig38. Die SNB beurteilt jedoch die Widerstandskraft der meisten inlandorientierten Banken als angemessen.

Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Eintritt von PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt kein zusätzliches Risiko für die Stabilität des Finanzsystems darstellt. Er stützt diese Einschätzung im Wesentlichen auf folgende Feststellungen:

 Die maximale Kapazität von PostFinance für die Vergabe von Hypothekarkrediten wird durch den Umfang der Kundeneinlagen bestimmt, die PostFinance im Rahmen des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr entgegennimmt, abzüglich gewisser Kreditpositionen (beispielweise Schuldscheindarlehen). Per Ende 2019 lag die maximale Kapazität bei rund 50 Milliarden Franken (vgl. Kap. 3). Gemessen am Gesamtvolumen des inländischen Hypothekarmarktes von rund 1000 Milliarden Franken39 ist dies kein übermässig grosser Betrag.

 PostFinance setzt diese Kapazität nicht schlagartig frei, sondern baut sie schrittweise über einen Zeitraum von rund zehn Jahren auf. Das Hypothekarportfolio wird jährlich um maximal rund 5 Milliarden Franken ausgeweitet, das entspricht etwa 0,5% des Gesamtmarktes (vgl. Kap. 1.4.2 und 1.6). Der Aufbau wird durch die damit einhergehenden zusätzlichen Eigenmittelanforderungen verlangsamt. Alternativ könnte der Aufbau des Hypothekarportfolios auch mittels Übernahme eines Portfolios von Dritten erfolgen.

 Der Schweizer Hypothekarmarkt ist nach wie vor ein Wachstumsmarkt. Das Volumen der Ausleihungen nahm in den vergangenen Jahren konstant um rund

37 Siehe auch Bericht der SNB zur Finanzstabilität 2019, abrufbar unter: https://www.snb.ch/de/mmr/reference/stabrep_2019/source/stabrep_2019.de.pdf (Stand 11.11.2019). Der Bericht basiert auf den am 31.5.2019 verfügbaren Daten.

38 Diese Massnahmen umfassen etwa eine Erhöhung der Risikogewichte für Hypothekarkredite mit hohem Loan to Value (LTV) zur Finanzierung von Wohnrenditeliegenschaften sowie eine Reduktion des LTV und eine Verkürzung der Amortisationsdauer für neue Wohnrenditehypotheken im Rahmen einer Überarbeitung der Selbstregulierungsrichtlinien. Die überarbeiteten Selbstregulierungsrichtlinien sind per Anfang 2020 in Kraft getreten

39 Vgl. Datenportal der Schweizerischen Nationalbank, abrufbar unter: https://data.snb.ch/de; Stand per Ende 2019 (Stand 13.1.2020)