Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten
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6.8 Datenschutz
PostFinance verfügt aufgrund ihres Grundversorgungsauftrags im Bereich des Zahlungsverkehrs über umfangreiche Kundendaten. PostFinance behandelt diese Daten gemäss den Vorgaben der Datenschutzgesetzgebung. Darüber hinaus untersteht Post-Finance dem Bankkundengeheimnis (Art. 47 BankG).
Die gleichen Vorschriften und Verhaltensweisen gelten auch für Kundendaten, die PostFinance im Zusammenhang mit der Vergabe von Hypotheken und Krediten erhalten wird.