Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

eine im Branchenvergleich unterdurchschnittliche Rentabilität aus. Die Post geht davon aus, dass sich dieser Abwärtstrend weiter fortsetzt und dass PostFinance ohne Änderung in den Rahmenbedingungen innerhalb von zehn Jahren in die Verlustzone rutschen wird.

Es kommen noch zwei erschwerende Umstände hinzu. Erstens muss PostFinance zur Erfüllung der einschlägigen regulatorischen Finanzmarktvorschriften in grossem Umfang zusätzliches (Notfall-)Kapital aufbauen (vgl. Kap. 1.4.2). Zweitens nimmt die Last der Grundversorgung im Zahlungsverkehr tendenziell zu. Die Grundversorgungsdienstleistung «Bareinzahlung ohne eigenes Konto»2 kann nur über das Poststellennetz angeboten werden3, dessen Dichte nicht nach betriebswirtschaftlichen, sondern nach politischen Kriterien bestimmt ist4. Im Zuge der Digitalisierung nimmt das Volumen der Bareinzahlungen – und damit der Umsatz mit den Grundversorgungsdiensten – stetig ab, während der Aufwand für den Betrieb des Poststellennetzes aufgrund der regulatorischen Vorgaben im Wesentlichen gleich bleibt oder jedenfalls nur schwer gesenkt werden kann. Zudem wurden die regulatorischen Vorgaben an die Grundversorgung kürzlich verschärft resp. werden weiter verschärft5, was die von der Post zu tragenden Kosten der Grundversorgung erhöht und den unternehmerischen Handlungsspielraum der Post zunehmend einschränkt.

PostMail ist von einer ähnlichen Entwicklung in der Grundversorgung betroffen. Die fortschreitende Substitution der klassischen Briefpost durch elektronische Kommunikationsformen lässt das Briefvolumen kontinuierlich schrumpfen. Seit dem Höchststand im Jahr 2002 hat die Briefmenge bis Ende 2019 um 39 Prozent abgenommen (pro Einwohner gerechnet um 48%). Angesichts der im europäischen Ausland schon weiter fortgeschrittenen Entwicklung muss davon ausgegangen werden, dass dieser Trend anhalten wird. Die Post rechnet damit, dass unter den heute geltenden Rahmenbedingungen das Betriebsergebnis von PostMail kontinuierlich abnehmen und im Horizont bis 2030 ins Negative kippen wird.

Die Erosion der Ertragskraft von PostFinance und PostMail hat inzwischen ein für den Konzern bedrohliches Ausmass angenommen. Denn die übrigen am Markt tätigen Konzernbereiche können die Einbussen nicht wettmachen. PostLogistics verzeichnet zwar aufgrund des Booms im E-Commerce robuste Wachstumsraten bei Mengen und Umsatz, doch das Paketgeschäft ist vom Umfang her wesentlich kleiner als das Briefgeschäft, die Margen sind deutlich tiefer und es fällt hoher Investitionsbedarf für zusätzliche Verarbeitungskapazitäten an. SwissPostSolutions bewegt sich als Anbieterin von Systemlösungen im digitalen und physischen Dokumentenmanagement für verschiedene Branchen ebenfalls in einem Wachstumsmarkt, ist allerdings im Vergleich zu PostMail und PostLogistics mit grösseren Risiken und kleineren Margen konfrontiert. Bei PostAuto ist Wachstum nur punktuell möglich,

ausserdem darf im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr (RPV) keine Gewinnmarge eingeplant werden.

2 Art. 43 Abs. 1 Bst. c VPG (Anweisung zur Gutschrift von Bargeld auf das Konto eines Dritten)

3 In Gebieten, in denen nur eine Postagentur vorhanden ist, bietet die Post die Bareinzahlung an der Wohnadresse oder in anderer geeigneter Weise an (Art. 44 Abs. 1bis VPG).

4 Für 90% der Bevölkerung eines Kantons müssen die Barzahlungsdienstleistungen innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein.

5 Verschärfung der Erreichbarkeitsvorgaben per 1.1.2019 mit VPG-Änderung, Zusatzkosten für die Post ca. 5 Mio. p.a.; neue Vorgaben zu Mittagszustellung von Zeitungen und Hauszustellung gemäss per 1.1.2021 geplanter VPG-Änderung (Motionen 14.4075, 14.4091 und 16.3848), mittelfristige Zusatzkosten für die Post ca. 60 Mio. p.a.