Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten
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1.4 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
1.4.1 Abgrenzung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
Mit dieser Vorlage nimmt der Bundesrat seine Aufgabe als Eigner der Post und als Gewährleister der Grundversorgung wahr.
Die Umsetzung der Vorlage ist Sache der Post.
Die Entwicklung einer geeigneten Unternehmensstrategie für den Eintritt in den Kredit- und Hypothekarmarkt liegt in der Verantwortung des Verwaltungsrates von PostFinance und muss vom Verwaltungsrat der Post mitgetragen werden. Als Eigentümer der Post kann der Bundesrat mit den ihm zur Verfügung stehenden Steuerungsinstrumenten – namentlich den strategischen Zielen – gewisse Leitplanken für die Unternehmensstrategie setzen (vgl. Kap. 5.2.1).
1.4.2 Finanzielle Verflechtung zwischen Bund und Post
Ungeachtet dieser klaren Aufgabentrennung zwischen Eigner (Bundesrat) und Unternehmen (Verwaltungsrat) gibt es auf finanzieller Ebene eine enge Verschränkung zwischen Bund und Post. Diese bezieht sich im Wesentlichen auf drei Aspekte:
1. Risiko
Der Bund trägt als Alleinaktionär der Post das unternehmerische Risiko. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieses Risiko durch die Vorlage stark gemindert wird (vgl. Kap. 4.1). Einerseits erlaubt sie die Diversifikation der Anlagen von PostFinance und reduziert damit deren starke Abhängigkeit vom Obligationenmarkt, auf dem heute nur noch positive Renditen erzielt werden, wenn Kundengelder im grossen Massstab in ausländische Anleihen mit tiefen Bonitäts-Ratings und Fremdwährungsrisiken investiert werden. Anderseits erhält PostFinance Zugang zum margenstärkeren Hypothekargeschäft, was ihre Ertragskraft mittelfristig verbessert und damit das Risiko eines Verlusts (an Unternehmenswert) massgeblich senkt.
2. Regulatorische Eigenmittelanforderungen
PostFinance geht davon aus, dass auf regulatorischer Ebene das durchschnittliche Ausfallrisiko der neu übernommenen Kredite und Hypotheken höher zu gewichten ist als jenes des bestehenden Obligationenportfolios. Das bedeutet, dass mit dem Eintritt in den Kredit- und Hypothekarmarkt und der damit verbundenen Umschichtung des Anlageportfolios von Obligationen und aus den liquiden Mitteln zu Krediten und Hypotheken eine Zunahme der risikogewichteten Aktiva in der Bilanz von PostFinance einhergeht. Dies wiederum schlägt sich in einem höheren Eigenmittelbedarf von PostFinance nieder. PostFinance rechnet grob damit, dass pro 5 Milliarden Franken Anlagevermögen, das aus dem bestehenden Obligationenportfolio ins Hypothekenportfolio umgeschichtet wird, 150 Millionen Franken zusätzlicher Eigenmittelbedarf anfällt. Dieser zusätzliche Eigenmittelbedarf kann über die mit der Kredit- und Hypothekenvergabe erwirtschafteten Mehrerträge finanziert werden. Dies ist für den Bund im Zusammenhang mit einem dritten Aspekt von Bedeutung, auf den im Folgenden etwas ausführlicher eingegangen wird.