Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/30: Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (POG) · 37 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 13Fedlex · Erläuternder Bericht
(BAKOM). Die Finanzierung der Grundversorgung hat mit den Umsatzerlösen der Post und der Postkonzerngesellschaften zu erfolgen (Art. 46 VPG).
Der Grundversorgungsauftrag umfasst das Angebot der Dienstleistungen nach Art. 43 Abs. 1 Bst. a-e VPG. Es sind dies das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos (Bst. a), die Anweisung zur Gutschrift vom eigenen Konto auf das Konto eines Dritten (Bst. b), die Anweisung zur Gutschrift von Bargeld auf das Konto eines Dritten (Bst. c), die Bareinzahlung auf das eigene Zahlungsver-
kehrskonto (Bst. d) und der Bargeldbezug vom eigenen Zahlungsverkehrskonto (Bst. e). Diese Dienstleistungen müssen allen natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz angeboten werden. PostFinance kann Kundinnen und Kunden von der Benützung der Dienstleistungen nach Art. 43 VPG ausschliessen. Die Ausschliessungsgründe sind in Art. 45 Abs. 1 VPG festgehalten.
Der Auftrag der Schweizerischen Post zur Grundversorgung im Zahlungsverkehr ist im europäischen Umfeld einzigartig. Mit Ausnahme von Frankreich gibt es kein Postunternehmen mit einem gesetzlichen Auftrag, Zahlungsverkehrskonten oder damit verbundene Zahlungsdienstleistungen anzubieten. La banque postale, eine GmbH im Besitz der französischen Post (Groupe La Poste), ist zur Kontoführung verpflichtet. In einigen Ländern gibt es zwar Postbanken, welche in mehr oder weniger enger Zusammenarbeit mit dem nationalen Postunternehmen Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbieten. Dies geschieht jedoch auf freiwilliger Basis. Die Österreichische Post hatte Finanzdienstleistungen im Rahmen einer Filialpartnerschaft mit der BAWAG erbracht; diese Kooperation ist per Ende 2019 ausgelaufen. In Belgien bietet die bpost banque in Zusammenarbeit mit BNP Paribas Fortis Finanzdienstleistungen an. Die Marke Postbank ist seit 2015 Teil der Deutschen Bank AG und bietet ihren Kunden eine Kombination aus einfachen Bankprodukten und postalischen Dienstleistungen an. Sie kann dabei auch auf das flächendeckende Netz der Deutschen Post mit rund 4000 Agenturen zurückgreifen. In Italien bietet der Geschäftsbereich BancoPosta der italienischen Post der Kundschaft diverse Finanzdienstleistungen an. Das Angebot umfasst die Kontoeröffnung und -führung, Spareinlagen und Zahlungstransaktionen.
Stand und Entwicklung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr
Gemäss Art. 33 PG ist die Post verpflichtet, dem Bundesrat periodisch über die Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs Bericht zu erstatten. Sie stellt darin unter anderem anhand von Fakten und Zahlen dar, wie sich die einzelnen, im Rahmen der Grundversorgung zu erbringenden Zahlungsverkehrsdienstleistungen gegenüber dem Vorjahr entwickelt haben.
PostFinance stellt der Bevölkerung die Zahlungsverkehrsdienste in verschiedenen Kanälen zur Verfügung. Neben den herkömmlichen Kanälen des Postnetzes (bedienter Schalter), der Geldautomaten (unbedient) bietet sie mit E-Finance auch verschiedene elektronische Lösungen an. Die Bevölkerung nutzt sämtliche Angebote und Zugangsformen. Seit Jahren wächst die Zahl der Benutzerinnen und Benutzer von elektronischen Zahlungsverkehrsdiensten kontinuierlich. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die papierbasierten Zahlungsaufträge und namentlich auch diejenigen, die über die physischen Zugangspunkte des Postnetzes aufgegeben werden, jährlich deutlich abnehmen. Diese Entwicklung ist auf das allgemeine Wachstum des digita-