Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 32 Seiten
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Mit dem Mandatsvertrag vom 26. Februar und 5. März 2024 erteilte die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), als Auftraggeberin dem Centre d’étude des relations de travail (CERT) der Universität Neuenburg, vertreten durch Herrn Prof. Dr. Jean-Philippe Dunand, Rechtsanwalt, Doktor der Rechtswissenschaften, ordentlicher Professor für schweizerisches und internationales Arbeitsrecht, als Beauftragter, das Mandat für die Erstellung eines Zusatzberichts zur Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt.
Der Bericht sollte gemäss Artikel 2 des Mandatsvertrags auf 20 bis höchstens 30 Seiten folgende Elemente umfassen:
- Einleitung und Kontext der Auftragserteilung (Kapitel I);
- Direkte oder nicht direkte Anwendbarkeit der ILO-Normen in der Schweiz im Allgemeinen (Kapitel II);
- Detaillierte Einschätzung der direkten oder indirekten Anwendbarkeit der Artikel 1 bis 12 des ILO-Übereinkommens Nr. 190 (Kapitel III);
- Kurze Einschätzung der direkten oder indirekten Anwendbarkeit der üblichen Schlussbestimmungen in den Artikeln 13 bis 20 des ILO-Übereinkommens Nr. 190 (Kapitel IV);
- Zusammenfassung (Kapitel V).
I. Einleitung und Kontext der Auftragserteilung
Am 21. Juni 2019 nahm die Internationale Arbeitskonferenz unter dem Vorsitz des damaligen Leiters der Ressorts Internationale Arbeitsfragen des SECO, Botschafter Jean- Jacques Elmiger, das Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt mit Unterstützung der Schweiz an. Am selben Tag genehmigte die Konferenz auch die Empfehlung Nr. 206 betreffend die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt sowie die Entschliessung betreffend die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, beide ebenfalls mit Schweizer Unterstützung.
Das am 25. Juni 2021 in Kraft getretene ILO-Übereinkommen Nr. 190 wurde danach in rascher Folge ratifiziert. So haben per 30. Juni 2024 40 Staaten das Übereinkommen ratifiziert, darunter 17 europäische Länder (Albanien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Nordmazedonien, Norwegen, Moldawien, Portugal, Rumänien, San Marino, Spanien sowie Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland)1.
Am 8. Mai 2022 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt2. Mit dieser Botschaft unterbreitete der
1 Vgl. Webseite normlex.ilo.org/dyn/normlex/fr > Ratification des conventions de l’OIT > Ratification par conventions > C190.
2 Bundesrat, Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt, 18. Mai 2022, in: BBl 2022 1379.