Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 32 Seiten

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Bundesrat der Bundesversammlung den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Im Wesentlichen schlägt der Bundesrat vor, dass die Schweiz das ILO-Übereinkommen Nr. 190 ratifiziert. Er ist der Meinung, dass die schweizerische Gesetzgebung und Praxis das Recht auf eine Arbeit frei von Gewalt und Belästigung konkretisiert und einen hohen und wirksamen Schutz bietet, auch im internationalen Vergleich. Im Hinblick auf die Ratifikation müssten daher keine neuen Gesetze oder Verordnungen verabschiedet oder bestehende Bestimmungen geändert werden3.

Die Empfehlung Nr. 206 betreffend die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ergänzt das ILO-Übereinkommen Nr. 190. Der Bundesrat erklärt in seiner Botschaft, dass sie der Bundesversammlung zur Information vorgelegt wird, da es sich bei dieser Empfehlung nicht um ein rechtlich bindendes Instrument handelt4.

Die Botschaft des Bundesrates wurde innerhalb der tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der Internationalen Arbeitsorganisation diskutiert, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung und der schweizerischen Sozialpartner zusammensetzt. Die Kommission nahm von der Botschaft Kenntnis. Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen unterstützten die Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 190. Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberorganisationen trugen die Ratifikation des Übereinkommens mit.

Die Beratungen über die Annahme des Bundesbeschlusses fanden vor den zwei Eidgenössischen Kammern des Parlaments zwischen September 2022 und Dezember 2023 statt. Am 19. September 2022 lehnte es der Ständerat mit 24 zu 20 Stimmen ohne Enthaltungen ab, auf die Vorlage einzutreten5. Dagegen nahm der Nationalrat am 12. Dezember 2022 den Bundesbeschluss mit 124 Stimmen an, dies bei 49 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen6. Nach weiteren Diskussionen innerhalb der Kommission für Rechtsfragen beschloss der Ständerat am 25. September 2023 schliesslich mit 27 gegen 13 Stimmen und bei 3 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten. Noch am selben Tag stimmte der Ständerat mit 34 zu 6 Stimmen und 3 Enthaltungen einer Rückweisung an den Bundesrat zu. Der verabschiedete Text lautet wie folgt: «Rückweisung (gemäss Art. 75 ParlG) der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, in einem Zusatzbericht aufzuzeigen, welche Bestimmungen des ILO-Übereinkommens Nummer 190 direkt anwendbar und welche indirekt anwendbar sind. Anschliessend ist eine ordentliche Vernehmlassung zur ILO-Vorlage durchzuführen»7. Am 12. Dezember 2023 schloss sich der Nationalrat stillschweigend der Haltung des Ständerates an8.

Entsprechend dem Willen des Eidgenössischen Parlaments nahm der Bundesrat das Verfassen eines Zusatzberichts zu seiner Botschaft vom 18. Mai 2022 an die Hand, in welchem die Frage bezüglich einer direkten oder nicht direkten Anwendbarkeit der Bestimmungen des ILO-Übereinkommens Nr. 190 erörtert werden sollte. Im Hinblick auf eine

3 Vgl. Botschaft vom 18. Mai 2022 (Fn. 2), S. 3 und 41.

4 Vgl. Botschaft vom 18. Mai 2022 (Fn. 2), S. 10 f.

5 AB 2022 S 763.

6 AB 2022 N 2275.

7 AB 2023 S 885.

8 AB 2023 N 2337.