Vorlage VEV

Vernehmlassung 2006/30: Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer und der Teilrevision Asylgesetz vom 16. Dezember 2005 · 34 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 16Fedlex · Vorlage

Koordination mit den Schengen-Assoziierungsabkommen

Anhang (Art. 41)

Mit der Inkraftsetzung der Schengen-Assoziierungsabkommen erhält die vorliegende Verordnung folgende Fassung:

Ingress

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf das Bundesgesetz vom 16. Dezember 20051 über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG)

und in Ausführung der Schengen-Assoziierungsabkommen (Art. 1 Abs. 2).

verordnet:

1. Abschnitt: Geltungsbereich

Art. 1

1 Diese Verordnung gilt, soweit die Schengen-Assoziierungsabkommen keine abweichenden Bestimmungen enthalten.

2 Die Schengen-Assoziierungsabkommen umfassen:

a. Abkommen vom 26. Okt. 20042zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaft über die Assoziierung dieses Staates bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands (SAA);

b. Abkommen vom 26. Okt. 20043 in Form eines Briefwechsels zwischen dem Rat der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Ausschüsse, die die Europäische Kommission bei der Ausübung ihrer Durchführungsbefugnisse unterstützen;

c. Übereinkommen vom 17. Dez. 20044 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Island und dem Königreich Norwegen über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in der Schweiz, in Island oder in Norwegen gestellten Asylantrags;

d. Abkommen vom 28. April 20055 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Dänemark über die Umsetzung, Anwendung und Entwicklung derjenigen Teile des Schengen-Besitzstands, die auf Be-

1 SR 142.20

2 SR ...; AS ...; BBl 2004 6447

3 SR ...; AS ...; BBl 2004 6497

4 SR ...; AS ...; BBl 2004 6493

5 (SR ...; AS ...; BBl ...) 2005–......