Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
aufgrund der BAV-Aufsichtstätigkeit bis Ende 1995 ergibt sich für den Bund weder direkt noch indirekt eine Handlungspflicht oder ein Handlungsinteresse. Wie unter Ziffer 3.3. bereits ausgeführt, gewährt der Bund in seiner Rolle als Besteller des RPV ausserdem bereits heute eine indirekte Hilfe, indem er ausserordentliche Sanierungsbeiträge als abgeltungsberechtigt anerkennt. Aus diesem Grund wird im Folgenden auch einzig eine Lösung skizziert, die am Miteigentum des Bundes an den der ASCOOP angeschlossenen KTU anknüpft. Selbstverständlich kann eine Mitbeteiligung des Bundes nur in Frage kommen, wenn der Bund auch bei der PK SBB einen Sanierungsbeitrag leistet.
3.7 Hilfe an betroffene KTU aus Eignerinteresse
Diese Lösung setzt bei der Eigentümerschaft an. Sofern ein Interesse seitens der Eigentümer eines betroffenen Unternehmens besteht, d.h. seitens des Bundes und der übrigen Aktionäre, würde sich der Bund im Verhältnis zu seinem Anteil am Aktienkapital bereit erklären, an allfälligen Sanierungsinitiativen mitzumachen. Der Bund würde somit nicht einen Beitrag in der vollen Höhe der gesamten Unterdeckung leisten, sondern gemäss seiner Kapitalbeteiligung einen Anteil davon übernehmen. Voraussetzung für die Bundesunterstützung wäre ausserdem, dass die KTU beziehungsweise die Vorsorgewerke vorgängig selber alle zumutbaren Sanierungsmassnahmen ergriffen haben. Deren Erfolgschancen würden mit der Bundesunterstützung der bei der Pensionskasse ASCOOP angeschlossenen Vorsorgewerke der KTU erhöht.
Mit dieser Lösung müssten die übrigen Aktionäre, d.h. insbesondere auch die Kantone, für jedes einzelne Unternehmen Stellung zu beziehen und ihre Verantwortung als Eigner ebenfalls wahrnehmen, da ein Bundesengagement stets von der anteilsmässigen Teilnahme der übrigen Aktionäre abhängig wäre. Entsprechend wären für jedes einzelne Unternehmen die Bemühungen zu koordinieren. Die Hilfe des Bundes würde sich in der Grössenordnung von 107 Millionen belaufen (vgl. Anhang). Es müsste auf Bundesebene eine spezielle Rechtsgrundlage geschaffen und ein Bundesbeschluss zur Finanzierung vom Parlament verabschiedet werden.
4 Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat legt diesen Bericht der Vernehmlassungsvorlage zur Pensionskasse SBB bei. Somit können sich die Kantone, Parteien sowie alle interessierten Verbände und Organisationen im Rahmen dieser Vernehmlassung auch zur Pensionskasse ASCOOP äussern. Das weitere Vorgehen wird der Bundesrat gestützt auf die Auswertung der Vernehmlassung zur Pensionskasse SBB festlegen.