Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
– Erhöhung des Sanierungsbeitrags auf 3 Prozent der versicherten Lohnsumme
– Verzinsung der Sparkapitalien der aktiven Versicherten zum BVG-Mindestzinssatz
– Anwendung des BVG-Umwandlungssatzes
– Bedarfsgerechter Verwaltungskostenbeitrag (Pro-Kopf-Beitrag)
– Versicherungstechnisch korrekte Finanzierung aller Leistungen
– Kein Teuerungsausgleich auf Renten während der gesamten Sanierungsperiode
Des Weiteren werden die Altrentner9 im Sinne einer Schattenrechnung rechnerisch von den einzelnen Vorsorgewerken getrennt in einer gemeinsamen Rentnerkasse geführt. Daraus ergeben sich drei Deckungsgrade pro Vorsorgewerk: einen für die Rentner (bei allen Vorsorgewerken gleich), einen für die Aktiven und einen konsolidierten Deckungsgrad von Aktiven und Rentnern. Die Zuweisung der Rentner an ihr Vorsorgewerk, d.h. die finanzielle Verantwortung des einzelnen Vorsorgewerks für seine Rentner, bleibt jedoch bestehen. Der Deckungsgrad der Rentnerkasse darf den jährlichen Zielsanierungspfad (während 25 Jahren stufenweise steigend bis auf 100 Prozent) nicht um mehr als 2 Prozentpunkte unterschreiten, ansonsten der Deckungsgrad zulasten der Aktiven auf das entsprechende Zielniveau angehoben wird, was die zielgerechte Sanierung auch des Rentnerteils erleichtern soll. Sobald der Deckungsgrad der Aktiven eines Vorsorgewerks 100 Prozent erreicht hat, fallen die Sanierungsbeiträge ab dem 1. Januar des zweiten Folgejahres weg. Dadurch soll der Anreiz für die angeschlossenen Unternehmen erhöht werden, mit zusätzlichen Sanierungsmassnahmen den Deckungsgrad der aktiven Versicherten auf 100% zu erhöhen.
2.5.2 Dem Sanierungsplan zugrunde liegende Annahmen
Beim Sanierungsplan, der den ab 1. Januar 2006 ergriffenen Sanierungsmassnahmen zugrunde liegt, wird auf Ebene Sammelstiftung von folgenden Annahmen ausgegangen:
– Längerfristig kann eine durchschnittliche jährliche Rendite auf den Vermögensanlagen von 5 Prozent erzielt werden.
– Der gesetzliche Mindestzinssatz der beruflichen Vorsorge wird während der Sanierungsperiode auf durchschnittlich 3 Prozent geschätzt.
Demzufolge wird eine durchschnittliche Zinsdifferenz von 2 Prozentpunkten zwischen Anlage-Zielrendite und Mindestverzinsung der Deckungskapitalien erwartet, die zur Sanierung verwendet werden kann.
Allerdings besteht keine Garantie, dass die erwartete Zinsdifferenz von 2 Prozentpunkten tatsächlich erzielt werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, während
9 Altrentner sind Versicherte aller Vorsorgewerke, die eine Alters-, IV- oder Hinterlassenenrente gemäss dem bis Ende 2005 geltenden Reglement zugesprochen erhalten haben.