Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten
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Fazit: Der Bund beteiligt sich über die Abgeltung des RPV an den Sanierungsmassnahmen der Unternehmen. Für eine weitergehende Bundeshilfe ist aus Bestellersicht keine Notwendigkeit ersichtlich.
3.4 Beurteilung aus der Perspektive des Regulators / Wettbewerbs
3.4.1 Aufgaben des Regulators
In seiner Rolle als Regulator ist der Bund zuständig für die Erteilung von Konzessionen, die Rechnungsgenehmigung, die Festlegung des Trassenpreises oder für das Ausstellen der Sicherheitsbescheinigung. In dieser Rolle ist der Bund angehalten, alle Transportunternehmen gleich zu behandeln. Ihre jeweilige finanzielle Situation spielt dabei keine Rolle, solange sichergestellt ist, dass "die auf der Grundlage der Konzession zu erbringende Transportleistung zweckmässig und wirtschaftlich befriedigt werden kann" (Art. 6 Abs. 1 EBG; SR 742.101).
3.4.2 Funktionsweise des Wettbewerbs im öffentlichen Verkehr
Während die SBB im Fernverkehrsbereich ein Monopol innehat, herrscht im RPV eine gewisse Konkurrenz zwischen den einzelnen Anbietern von Transportdienstleistungen. Gemäss Artikel 15 der Verordnung vom 18. Dezember 1995 über Abgeltungen, Darlehen und Finanzhilfen nach Eisenbahngesetz (Abgeltungsverordnung [ADFV]; SR 742.101.1) können im RPV bestimmte Verkehrsleistungen unter den dafür geeigneten Transportunternehmungen ausgeschrieben werden, etwa wenn grössere Veränderungen geplant sind, die mehrere Linien betreffen, oder wenn die Offerte eines bestimmten Unternehmens nicht befriedigt, oder sie können generell in bestimmten Zeitabständen ausgeschrieben werden, wenn dies der Kanton vorsieht.
Bei der Ausschreibung von Leistungen im RPV einigen sich die Besteller (Kantone und Bund gemeinsam) auf die Ausschreibung bestimmter Linien, die ein sinnvolles Verkehrsnetz bilden. Daraufhin reichen in der Regel 2-4 in der Region verankerte KTU ihre Offerten ein, von denen dasjenige Unternehmen den Zuschlag erhält, das die Anforderungen erfüllt und am günstigsten offeriert. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass damit grössere Einsparungen erzielt werden konnten.
Seit Einführung des Bestellverfahrens per 1. Januar 1996 wurden ca. 35 Busleistungen im RPV ausgeschrieben, an denen der Bund beteiligt war. Im Bahnverkehr wurde bis jetzt noch keine Ausschreibung durchgeführt; Ausschreibungen sind bis auf weiteres nicht geplant. Zurzeit sind Ausschreibungen von Busleistungen in den Kantonen Luzern, St. Gallen, Freiburg und Tessin in Vorbereitung respektive am Laufen. Zudem plant der Kanton Luzern eine Ausschreibung der S-Bahn im Jahr 2009/2010. Der Wettbewerb im Bereich des RPV ist daher zurzeit sehr beschränkt. An dieser Feststellung ändern auch die wenigen in den kommenden Jahren geplanten Ausschreibungen nichts.