Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten

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andererseits aus dem Entscheid des Parlamentes, dass die Pensionskasse SBB in geschlossener Kasse zu bilanzieren habe14. Somit musste der Bund für die Ausfinanzierung der Pensionskasse SBB total 12.6 Milliarden aufwenden. Der Bund hatte seine diesbezügliche Verpflichtung bis 2001 erfüllt. Mit Erfüllung der Ausfinanzierungspflicht entfiel die Leistungsgarantie des Bundes zugunsten der Pensionskasse SBB.

Im Gegensatz zur PHK musste die Pensionskasse ASCOOP stets nach dem Grundsatz der geschlossenen Kasse bilanzieren15, d.h. es bestand nie eine gewollte Deckungslücke, welche zu einem späteren Zeitpunkt hätte ausfinanziert werden müssen.

Durch den Systemwechsel bei der PHK hin zur Bilanzierung in geschlossener Kasse wurde ein Finanzierungsbedarf ausgelöst, mit dessen Ausfinanzierung jedoch kein Wettbewerbsvorteil für die SBB gegenüber den KTU, sondern in Bezug auf die Bilanzierung der Pensionskassen gleiche Voraussetzungen geschaffen wurden, indem diese heute nach dem Prinzip der geschlossenen Kasse gleich bilanzieren. Die damalige Ausfinanzierung der Pensionskasse SBB ist somit als Referenz für eine heutige Hilfe an die KTU nicht geeignet. In den Jahren 1999 und 2000 lag zudem – trotz der Ausrichtung versicherungstechnisch nicht korrekt finanzierter Leistungen in den Jahren zuvor – der Deckungsgrad auch bei der ASCOOP bei 100 Prozent.

Beim damaligen Systemwechsel wurde der Pensionskasse SBB ein grosser Bestand an ehemaligen Bundesrentenbeziehenden mitgegeben. Dadurch entstand für die Pensionskasse SBB sogar eine Benachteiligung im Vergleich zur ASCOOP: Weil Rentenbeziehende nur sehr begrenzt an einer Sanierung beteiligt werden können, wird eine notwendige Sanierung viel schwieriger, da bei einer verhältnismässig geringeren Anzahl Aktiver diese eine verhältnismässig höhere Sanierungslast tragen müssen.

3.4.5 Beurteilung der Wettbewerbsperspektive im Lichte der zur Vernehmlassung unterbreiteten Varianten einer Bundeshilfe für die Pensionskasse SBB

Der Bundesrat unterbreitet in der Vernehmlassungsvorlage für die Sanierung der PK SBB vier Lösungsvarianten:

– Gemäss Variante 1 würde der Bund die volle Unterdeckung des Alters- und IV- Rentneranteils der Pensionskasse SBB übernehmen. Die Kosten für den Bund belaufen sich auf 1'858 Millionen (Stand Ende 2007). Dazu käme eine Kann-Norm für eine spätere allfällige Ergänzungszahlung; daraus könnten dem Bund zusätzliche Kosten bis zu 1,3 Milliarden erwachsen.

– Im Vergleich dazu fällt bei Variante 2 die Finanzierung der Unterdeckung der IV-Rentner und die Kann-Norm weg. Die Leistung des Bundes beläuft sich auf 1'678 Millionen (Stand Ende 2007).

14 Vgl. Artikel 16 des Bundesgesetzes vom 20. März 1998 über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG; SR 742.31)

15 Vgl. den ehemaligen Art. 84 Abs. 2 EBG (AS 1958 335) sowie Art. 11 erster Satz der damaligen Verordnung vom 19. Dezember 1958 über die Personalhilfskassen der konzessionierten Transportunternehmungen (AS 1958 1399, AS 1974 2142)