Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten
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der Sanierungsdauer eine Rendite von 5 Prozent zu erzielen, liegt gemäss Berechnungen der PPCmetrics bei unter 50 Prozent.
2.5.3 Einverständnis des BSV mit den Sanierungsmassnahmen
In seiner Funktion als Aufsichtsbehörde analysierte das BSV die von der Pensionskasse ASCOOP ab dem 1. Januar 2004 eingeleiteten Sanierungsmassnahmen und forderte die ASCOOP mit Schreiben vom 19. August 2004 zu weitergehenden Massnahmen auf.
Die von der Pensionskasse ASCOOP ab dem 1. Januar 2006 geplanten Sanierungsmassnahmen prüfte das BSV ebenfalls auf die Mindestanforderungen hin, welche sich aus Artikel 65d des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)10 ergeben. Es beurteilte sie mit Schreiben an die Pensionskasse ASCOOP vom 14. Dezember 2004 wie folgt: „Das Massnahmenpaket sieht einschneidende Veränderungen vor, welche bei der massiven Unterdeckung der Kasse den Grad der Unterdeckung angemessen berücksichtigt und immer noch als verhältnismässig zu bezeichnen ist.“ Aufgrund der schwierigen Lage der ASCOOP tolerierte das BSV ausnahmsweise eine Sanierungsdauer von 15 Jahren, welche über die vorgesehene Maximaldauer für Sanierungsmassnahmen von 10 Jahren hinausgeht. Zudem erklärte es sich aufgrund der durch das Sanierungskonzept ausgelösten komplizierten Veränderungen mit einer Umsetzung erst ab dem 1. Januar 2006 einverstanden, bemängelte jedoch den Verzicht des Stiftungsrates auf eine schnelle Umsetzung von Massnahmen bezüglich der AHV-Überbrückungsrenten und der Berufsinvalidität schon per 1. Januar 2005. Während der Stiftungsrat mit Entscheid vom 20. Dezember 2004 die Rente für Berufsinvalidität per 31. Dezember selber 2004 aufhob, verfügte das BSV am 22. Dezember 2004 zusätzlich die Aufhebung der versicherungstechnisch nicht korrekt finanzierten AHV-Überbrückungsrenten per 31. Dezember 2004.
Mit Schreiben vom 1. Juni 2005 akzeptierte das BSV den Entscheid der Pensionskasse ASCOOP, von weiteren Sanierungsbeiträgen seitens der Rentnerinnen und Rentner – zusätzlich zum Teuerungsverzicht in den kommenden Jahren – abzusehen. Dies hätte – nebst einem grossen administrativen Aufwand bei relativ geringem finanziellem Erfolg von 1.6 bis 2 Prozent des Fehlbetrags per 31. Dezember 2004 – aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen vor allem ältere Rentenbeziehende mit tiefen Renten betroffen, womit gerade jüngere Rentenbeziehende, welche mit einem vorzeitigen Altersrücktritt am meisten von den nicht finanzierten Leistungen profitierten, nicht in die Sanierung einbezogen worden wären.
2.5.4 Perspektiven der Sanierungsmassnahmen
Die Definition der einzelnen Massnahmen des Sanierungsplans, die Berechnungen zur Entwicklung bei Eintreffen der getroffenen Annahmen sowie der Beschluss über die Einführung der Massnahmen erfolgten auf Stufe des Gesamtbestandes der ASCOOP. Da die ASCOOP jedoch nicht mehr eine Gemeinschaftseinrichtung, sondern eine Sammelstiftung ist, interessiert in erster Linie die Entwicklung der einzelnen Vorsorgewerke und weniger jene des Gesamtbestandes der ASCOOP.
10 SR 831.40