Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten

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2.6.2 Beschränkte Vergleichbarkeit von Pensionskasse ASCOOP und Pensionskasse SBB

Wie unter Ziffer 1 dargelegt, verlangen die Postulate Lauri und Fluri, dass bei einer Sanierung der PK SBB auch bei der ASCOOP ein vergleichbares Vorgehen geprüft wird. Dies setzt allerdings voraus, dass sich die Situation dieser beiden Einrichtungen vergleichen lässt, was sich aus verschiedenen Gründen als schwierig erweist:

Unterschiedliche Geschichte:

Die Pensionskasse SBB und die ASCOOP unterscheiden sich grundlegend in Bezug auf ihre Geschichte. Die ASCOOP war seit ihrer Gründung eine privatrechtliche Stiftung, während die Pensionskasse SBB 1999 aus der Pensions- und Hilfskasse (PHK), einer öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtung, hervorging. Die Pensionskasse SBB weist daher Besonderheiten auf, die bei der Pensionskasse ASCOOP nicht vorkommen (Gültigkeit des Beamtengesetzes bis Ende 2000, Forderungen gegenüber dem Bund aus der Zeit der Gründung der Pensionskasse SBB, die Mehrheit der Rentner sind ehemalige Bundesrentner, etc.).

Unterschiedlicher Anteil Rentenbeziehender:

Der Anteil der Rentenbeziehenden liegt bei der Pensionskasse SBB seit dem 1. Januar 1999 praktisch unverändert bei 52 Prozent, bei der ASCOOP lag er am 31. Dezember 2007 bei rund 36 Prozent. Der schweizerische Durchschnitt liegt bei einem Anteil von 21 Prozent. Aufgrund der unterschiedlichen Wirkungen möglicher Sanierungsmassnahmen beeinflusst die Versichertenstruktur die Ausgestaltung eines Sanierungskonzepts. Je höher zudem der Anteil der Rentenbeziehenden in einem Vorsorgewerk in Unterdeckung ist, desto schwieriger ist dessen Sanierung. Noch entscheidender als der Anteil der Rentenbeziehenden ist indes der Anteil des Deckungskapitals der Rentner an den gesamten Vorsorgekapitalien. Bei der ASCOOP macht dieses per 31. Dezember 2007 rund 52 Prozent aus, bei der PK SBB 63 Prozent.

Unterschiedlicher Zeitablauf bei der Umsetzung der Sanierungskonzepte und unterschiedliche Elemente der Sanierungskonzepte:

– Die Pensionskasse SBB unternahm die ersten Sanierungsanstrengungen zur Beseitigung der Unterdeckung per 1. Januar 2003, die ASCOOP per 1. Januar 2004. Beide Kassen wechselten vom Leistungs- ins Beitragsprimat, schlossen noch bestehende versicherungstechnische Lücken und senkten den technischen Zinssatz. ASCOOP unternahm diese Schritte per 1. Januar 2006, die PK SBB per 1. Januar 2007.

– Die ASCOOP ist seit 1. Januar 2006 eine Sammelstiftung. Im Unterschied dazu bleibt die Pensionskasse SBB gemäss ihrem Sanierungskonzept vom 13. Oktober 2006 eine Gemeinschaftsstiftung: Die der ASCOOP angeschlossenen Vorsorgewerke unterscheiden sich hinsichtlich Deckungsgrad, Versichertenstruktur und Vorsorgeplänen, was einen direkten Vergleich der Belastungen aufgrund der jeweiligen