Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten

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Bei den einzelnen Vorsorgewerken können sich Abweichungen vom Gesamtsanierungspfad ergeben. Sobald nämlich die Struktur eines Vorsorgewerks, insbesondere das Verhältnis zwischen aktiven Versicherten und Rentnern, von derjenigen des Gesamtbestandes abweicht, zeigt sich für den Verlauf der Sanierung, d.h. für die Entwicklung des Deckungsgrads, ein unterschiedliches Bild.

Die folgenden Faktoren beeinflussen die Sanierung der einzelnen Vorsorgewerke:

– Kapitalanlagen: Je nach Bestandesstruktur, Grösse und Deckungsgrad eines Vorsorgewerks kann die Anlagerendite erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Sanierung haben. Nicht jedes Vorsorgewerk braucht für eine Sanierung innert 15 Jahren die gleiche Zielrendite und somit die gleiche Anlagestrategie, m.a.W. ist die für die gesamte Sammelstiftung gewählte Anlagestrategie für ein einzelnes Vorsorgewerk nicht unbedingt optimal.

– Versichertenstruktur / Todesfälle: Die Berechnungen zum Sanierungsmodell stützen sich auf technische Grundlagen (EVK 2000), d.h. statistische Wahrscheinlichkeiten. Die effektive Entwicklung der Versichertenstruktur kann davon mehr oder weniger stark abweichen, was bei einzelnen, v.a. kleineren Vorsorgewerken einen massgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Sanierung haben kann.

– Mutationsverlauf: Während sich bei grösseren Vorsorgewerken Ein- und Austritte einigermassen ausgleichen, können Mutationen bei einem Deckungsgrad von unter 100 Prozent bei kleineren Vorsorgewerken starke Auswirkungen auf den Deckungsgrad zeitigen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn Arbeitnehmer mit hohem Vorsorgeguthaben austreten11 und durch solche mit tieferem Vorsorgeguthaben ersetzt werden. Obwohl der Fehlbetrag nominell unverändert bleibt, sinkt dabei der Deckungsgrad12. Entsprechend erhöht sich die Sanierungslast des betroffenen Vorsorgewerks. Ebenfalls zu diesem Effekt gehören Kapitalbezüge bei Pensionierungen, Scheidungen oder zur Wohneigentumsförderung (Abfluss zu 100 Prozent, nicht in Höhe des Deckungsgrades).

– Netto-Cashflow: Aufgrund der zu 100 Prozent (und nicht im Verhältnis zur Unterdeckung reduziert) ausbezahlten Renten wird die Unterdeckung im Bestand der rentenbeziehenden Versicherten immer grösser. Dieser Effekt kann nur durch eine höhere Sollrendite aufgefangen werden (zusätzlich zur sowieso schon für die Sanierung notwendigen Sollrendite). Dieses Problem betrifft insbesondere Vorsorgewerke mit einem hohen Anteil rentenbeziehender Versicherter.

– Weitere Austritte: Per 31. Dezember 2005 sind 18 Unternehmen mit 1260 aktiven Versicherten und 400 Rentnern aus der ASCOOP ausgetreten. Per Ende 2007 haben weitere 4 Unternehmen mit 280 aktiven Versicherten und 110 Rentnern die ASCOOP verlassen. Während sich grössere und

11 Sie erhalten 100% ihres Vorsorgeguthabens als Freizügigkeitsleistung (keine Verminderung aufgrund des unter 100% liegenden Deckungsgrades des Vorsorgewerks).

12 Beispiel: Das Vorsorgewerk XY hat eine Vorsorgeverpflichtung von 100, die sich wie folgt auf die 5 Versicherten aufteilt: A=40, B/C/D/E= je 15. Der Deckungsgrad beträgt 80%, d.h. das vorhandene Vermögen beläuft sich auf 80 (Fehlbetrag 20). A tritt aus und wird durch F ersetzt, der ein Vorsorgekapital von 20 mitbringt. Die Vorsorgeverpflichtung beläuft sich neu auf 80, das vorhandene Vermögen auf 60. Der Fehlbetrag beläuft sich weiterhin auf 20, jedoch ist der Deckungsgrad auf 75% gesunken.