Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten
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Bei diesen beiden Varianten würde es sich um eine Hilfe handeln, die der Bund in erster Linie aufgrund seines grossen Interesses als alleiniger Eigentümer an der finanziellen Stabilität des Unternehmens SBB leisten würde. Der Bund würde folglich aus der Perspektive des Eigentümers handeln. Da das Handeln des Eigentümers ein eigenständiges Wettbewerbselement ist, könnte der Bund in einem solchen Fall angehalten sein, ein entsprechendes Eignerinteresse auch hinsichtlich seiner Beteiligungen an verschiedenen KTU – im anteiligen Ausmass seiner jeweiligen Beteiligungen – zu zeigen, respektive allfällige entsprechende Hilfsbegehren von KTU zu prüfen. Dies hätte jedoch im Einzelfall und vor dem Hintergrund der jeweiligen individuellen finanziellen Verfassung der einzelnen Unternehmen zu geschehen. Zwingende Voraussetzungen einer allfälligen Hilfe müssten allerdings sein, dass von den Unternehmen zuvor alle Mittel zur Selbsthilfe ausgeschöpft worden sind, und dass alle Miteigentümer (insbesondere auch die Kantone und Gemeinden) entsprechend ihrer Beteiligungen an einer solchen Hilfe mitwirken.
– Bei Variante 3, die als "Erweiterte Gründungs-Ausfinanzierung" bezeichnet wird, würde der Bund der Pensionskasse SBB nachträglich Sachverhalte abgelten, die nach Ansicht der Pensionskasse SBB anlässlich ihrer Gründung unvollständig ausfinanziert wurden: Der Bund bezahlt den Fehlbetrag auf dem Alters-Rentneranteil, der sich durch die Reduktion des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5% ergibt (335 Mio.) sowie die Kosten für den Wechsel der versicherungsmathematischen Grundlagen (292 Mio.) und für die Eintrittsgeneration Frauen (35 Mio.). Die Kosten für diese drei Elemente würden sich für den Bund auf 662 Millionen belaufen.
Diese Lösungsvariante orientiert sich am Vorgehen bei PUBLICA und trägt der Tatsache Rechnung, dass die PK SBB einen hohen Anteil an Altersrentnern aufweist, welche ehemalige Bundesrentner sind: Auch PUBLICA erhielt vom Bund eine Einmaleinlage zur Finanzierung des fehlenden Deckungskapitals bei den Altersrentnern aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes. Eine Bevorzugung der SBB durch den Bund gegenüber Unternehmen, welche der ASCOOP angeschlossen sind, könnte aus Variante 3 daher nicht abgeleitet werden.
– Bei Variante 4 würde der Bund der Pensionskasse SBB keine Hilfe gewähren. Die SBB müsste folglich selbständig eine Lösung für die Behebung der Unterdeckung ihrer Pensionskasse erarbeiten. Dies könnte entweder via Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen erreicht werden. Eine Wettbewerbsverzerrung zulasten der KTU wäre ausgeschlossen.