Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 23Fedlex · Erläuternder Bericht
Sanierungsmassnahmen zwischen der ASCOOP und der Pensionskasse SBB verunmöglicht13.
– Die ASCOOP erhebt gemäss Sanierungskonzept per 1. Januar 2006 einen Sanierungsbeitrag von 3 Prozent, welcher mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber finanziert wird. Die PK SBB verzichtet gemäss Sanierungskonzept auf diese Massnahme. Stattdessen sanierte die SBB auf den 1. Januar 2007 den Aktiventeil aus eigenen finanziellen Mitteln mit einem Betrag von 1'493 Millionen.
– Unterschiedliche technische Zinssätze: Die PK SBB senkte den technischen Zinssatz von 4 auf 3,5 Prozent, ASCOOP von 4,5 auf 3 Prozent. Beruhend auf einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent wies die Pensionskasse SBB Ende 2007 einen Deckungsgrad von 92,4 Prozent auf. Die Pensionskasse ASCOOP wies per 31. Dezember 2007 im Vergleich mit der Pensionskasse SBB einen tieferen Deckungsgrad von 80,4 Prozent aus; dieser basiert jedoch auf einem technischen Zinssatz von 3 Prozent und ist somit nicht direkt mit jenem der Pensionskasse SBB vergleichbar. Bei einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent beliefe sich der Deckungsgrad der ASCOOP auf 81.2 Prozent.
Fazit:
Auch aus einer allfälligen Hilfe des Bundes an die Sanierung der PK SBB lässt sich nicht ein allfälliger Beitrag des Bundes zur Sanierung der in der ASCOOP zusammengeschlossenen Vorsorgewerke ableiten. Die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind zu unterschiedlich. Sollte die Politik dennoch eine Bundesunterstützung der bei der ASCOOP angeschlossenen Betriebe befürworten, wäre eine massgeschneiderte Lösung zu suchen, die den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten des Bundes gegenüber der SBB und den Unternehmen, die bei ASCOOP versichert sind, Rechnung trägt.
Auf keinen Fall kommt ein direkter Einschuss des Bundes in die Pensionskasse ASCOOP in Frage. Bei der Pensionskasse ASCOOP sind nicht nur Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs versichert, sondern auch Unternehmen, zu denen der Bund in keinerlei Beziehung steht (z. B. nicht abgeltungsberechtigte Tourismusbahnen). Bei einem direkten Einschuss in die ASCOOP würden auch diese Betriebe profitieren. Entsprechend würde der Bund ein Präjudiz für weitere Forderungen schaffen, ist doch die ASCOOP nicht die einzige Pensionskasse in der Schweiz, die eine Unterdeckung aufweist.
13 Um die Belastung der bei der ASCOOP versicherten Unternehmen und ihrer Versicherten sowie der SBB und ihrer Versicherten durch die jeweiligen Sanierungsmassnahmen ihrer Vorsorgewerke zu vergleichen, müsste man die jeweiligen Leistungspläne und die jeweils total für die Sanierung notwendige Anzahl Beitragsprozente einander gegenüberstellen. Die konkrete Situation der Versicherten hängt zudem stark von der Verteilung der Sanierungslast innerhalb des Unternehmens ab, d.h. von der Aufteilung der Sanierungsbeiträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und der Wahl des jeweiligen Leistungsplans. Dies entspricht jedoch einem individuellen, unternehmensinternen Entscheid, der zwischen den beteiligten Parteien vereinbart wird. Dieser Entscheid wird auch von Faktoren mitbestimmt, welche mit den notwendigen Sanierungsmassnahmen nicht direkt in Verbindung stehen (wie z.B. die Höhe allfälliger frei verwendbarer Jahresgewinne, respektive deren Verwendung für die Pensionskassensanierung, Verwertung von Immobilienbesitz, GAV- und Lohnverhandlungen).