Bericht zur Erfüllung der beiden Postulate Fluri (05.3247) und Lauri (05.3363) in Zusammenhang mit der Pensionskasse der ASCOOP
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 38 Seiten
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Anlagestrategie im Jahr 2003 Aktienanlagen (inkl. Private Equity) von 39 Prozent des Vermögens erlaubt, tatsächlich betrugen die entsprechenden Anlagen 24.5 Prozent. Die Titelauswahl hat ebenfalls zu Verlusten gegenüber einer Anlage in den entsprechenden Vergleichsindices geführt.
Die effektive Vermögensstruktur der ASCOOP lässt sich am ehesten mit dem „BVG-40 Index“ vergleichen, welcher einen Aktienanteil von 40 Prozent aufweist. Im Vergleich dazu schneidet die von der ASCOOP erzielte Rendite jedoch deutlich schlechter ab. Da der Deckungsgrad der Pensionskasse nie über 100 Prozent lag, wurden mit der Anlagepolitik Risiken eingegangen, welche nicht der Risikofähigkeit der Pensionskasse entsprachen.
2.4 Rechtliche Massnahmen seitens der Pensionskasse ASCOOP
Der Stiftungsrat der ASCOOP beauftragte bereits im Jahr 2003 PricewaterhouseCoopers AG und Prager Dreifuss Rechtsanwälte mit der Durchführung umfangreicher rechtlicher Untersuchungen und unternahm in den folgenden Jahren zahlreiche rechtliche Schritte. Diese richten sich einerseits gegen Personen, welche aufgrund früherer Verfehlungen aus Sicht der ASCOOP eine Verantwortlichkeit für die heutigen Probleme der ASCOOP tragen, und andererseits zielen sie auf die Eintreibung von ausstehenden Vermögenswerten ab. Dabei achtet die Pensionskasse ASCOOP auf die wirtschaftliche Opportunität der Rechtsverfahren, d.h. die Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg müssen in einem vertretbaren Verhältnis zum finanziellen Aufwand für die Verfahren stehen.
Mit einem ehemaligen Verantwortlichen konnte eine Vergleichslösung gefunden werden. In einem zweiten Fall hat das Bundesgericht eine Verantwortlichkeit bejaht und die entsprechende Forderung der ASCOOP gestützt. Ausserdem werden zurzeit rechtliche Schritte in Kanada und der Schweiz unternommen, um ausstehende Forderungen aus Vermögensanlagen einzutreiben, und um allfällige Verantwortlichkeitsansprüche gegenüber weiteren ehemaligen Verantwortungsträgern durchzusetzen. Auch diese Verfahren sind noch hängig. Es handelt sich dabei jedoch um geringe Beträge; die aktuelle Deckungslücke lässt sich somit auch im Fall eines Erfolgs nicht nennenswert schliessen.
Am 25. August 2006 beschloss der Stiftungsrat zudem, durch Fachexperten im Licht der Rechtsprechung in der beruflichen Vorsorge prüfen zu lassen, ob sein Vorgehen im Zusammenhang mit der rechtlichen Vergangenheitsbewältigung sinnvoll und umfassend genug war. Zu diesem Zweck wurden die Rechtsanwälte Dr. Hans-Ulrich Stauffer und Hans Ulrich Schudel beauftragt zu untersuchen, ob die ASCOOP gegen frühere Organe oder weitere Personen Verantwortlichkeitsansprüche geltend machen kann. Die beauftragten Experten kamen zum Schluss, dass die laufenden Verfahren weitergeführt werden sollen, jedoch Einiges gegen ein gerichtliches Vorgehen zur Durchsetzung von weiteren Verantwortlichkeitsansprüchen spricht, da die entsprechenden Erfolgschancen zu gering sind. Der Stiftungsrat beschloss am 28. Juni 2007, den Empfehlungen der Gutachter zu folgen und nebst den laufenden Verfahren keine weiteren rechtlichen Schritte mehr zu unternehmen.