Vorlage CHemV

Vernehmlassung 2007/89: Teilrevision von 7 Verordnungen des Chemikalienrechts · 36 Seiten

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Anhang 3 (Art. 17 Abs. 2, 18 Abs. 2 Bst. b)

Technisches Dossier

Allgemeine Bestimmungen

1 Die Angaben im technischen Dossier können in einer von der Europäischen Chemikalienagentur genehmigten Form eingereicht werden. In diesem Fall können gewisse Ausdrücke von den in diesem Anhang verwendeten abweichen.

2 Die nach Ziffer 6-9 erforderlichen Angaben sind von der massgebenden Stoffmenge nach Artikel 16a abhängig.

1 Allgemeine Angaben über die Anmelderin

1 Es ist die Identität der Anmelderin anzugeben, insbesondere:

a. Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse;

b. Kontaktperson;

c. gegebenenfalls Standort der Produktionsstätten der Anmelderin;

2 Wenn die Anmelderin Alleinvertreterin ist, ist zusätzlich anzugeben:

a. Name und Adresse der ausländischen Herstellerin;

b. Standort der Produktionsstätten;

c. eine Vollmacht der ausländischen Herstellerin, aus der sich ergibt, dass diese die Anmelderin als Alleinvertreterin bestimmt hat;

d. Namen und Adressen der vertretenen Importeurinnen;

e. die von den einzelnen Importeurinnen voraussichtlich jährlich eingeführten Stoffmengen.

2 Bezeichnung des Stoffes

Es sind Angaben zum Stoff zu liefern gemäss Ziffer 2 von Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 200622 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung, chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Ver-

22 ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1, berichtigt in ABl. L 136 vom 29.5.2007, S. 3, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1354/2007 vom 15. November 2007, ABl. L 304 vom 22.11.2007, S. 1. Die Texte der in dieser Verordnung erwähnten Rechtsakte der EU können bei der Anmeldestelle für Chemikalien, 3003 Bern, gegen Verrechnung bezogen, kostenlos eingesehen oder unter der Internetadresse www.cheminfo.ch oder http://eurlex.europa.eu/ abgerufen werden.