Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 37 Seiten
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Die in Artikel 82 Absatz 1 E-AuG vorgeschlagene Änderung soll längerfristig zu Einsparungen führen. Präzise Angaben zu den möglichen finanziellen Auswirkungen lassen sich jedoch derzeit nicht machen, da keine genaue Prognose über die künftige Entwicklung im Bereich der Zwangsmassnahmen möglich ist. Es darf indessen davon ausgegangen werden, dass die Kantone aufgrund der zusätzlichen Haftplätze die Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft gegen Personen, die nach einem rechtskräftigen Entscheid die Schweiz verlassen müssen, vermehrt und zu einem früheren Zeitpunkt anordnen werden als heute. Dadurch wird sich einerseits die Anzahl der zwangsweisen Ausreisen erhöhen und andererseits werden ausreisepflichtige Personen vermehrt freiwillig und zu einem früheren Zeitpunkt ausreisen. Insgesamt wird dadurch der Aufenthalt in der Schweiz verkürzt, was zu einer Reduktion bzw. zu einer Vermeidung eines Anstieges der Nothilfekosten der Kantone führt. Diese positiven Effekte und Einsparungen lassen sich indessen im heutigen Zeitpunkt nicht zahlenmässig beziffern.
Zudem muss für die Projektabwicklung im Rahmen der Administrativhaftplatzfinanzierung beim Bund mit einem zusätzlichen Personaleinsatz im Umfang von einer bis zwei Vollzeitstellen gerechnet werden.
3.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Errichtung und Ausstattung von Einrichtungen für die Administrativhaft verursacht Mehrkosten für die Kantone. Wenn man von insgesamt 250 neuen Haftplätzen und einer Baukostenbeteiligung des Bundes in der Höhe von ungefähr 35 % ausgeht, müssen die Kantone mit Mehrkosten von mindestens 80 Mio. Franken rechnen. Hinzu kommen Kosten für das Betreuungspersonal und den Betrieb der Einrichtungen. Zudem können die möglichen Auswirkungen der Ausschaffungsinitiative auf die Administrativhaftplätze beim jetzigen Stand der Arbeiten zur Umsetzung der Initiative noch nicht bestimmt werden.
Bei den Kantonen entstehen durch die Änderung des Ausländergesetzes in Bezug auf die Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen sowie das API-System keine Mehrkosten.
Durch die Gesetzesänderungen in Bezug auf die Umsetzung des neuen nationalen Visuminformationssystems sind keine Mehrkosten zu erwarten. Die finanziellen und personellen Auswirkungen für die Kantone im Falle der unter Punkt 3.1 erwähnten Umsetzungen des elektronischen Dossiers lassen sich noch nicht beziffern.