Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 37 Seiten

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zumutbaren Vorkehrungen nicht getroffen wurden. Für das Strafverfahren bedeutet dies, dass das BFM dem beschuldigten Luftverkehrsunternehmen nicht bloss den strafrechtlichen Erfolg (den Transport ungenügend dokumentierter Personen) nachweisen muss, sondern zusätzlich auch die konkrete Unterlassung einer zumutbaren Vorkehrung, die zu diesem Erfolg geführt hat.

Diesen Nachweis zu führen hiesse in aller Regel, an den betreffenden Abflughäfen den konkreten Sachverhalt zu ermitteln, die involvierten Mitarbeitenden zu identifizieren und einzuvernehmen und nötigenfalls Räumlichkeiten zu durchsuchen sowie Unterlagen zu beschlagnahmen, die auf das Unterlassen notwendiger Vorkehrungen hinweisen könnten. Da dies aus rechtlichen wie praktischen Gründen nicht oder nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand möglich ist, kann der Nachweis der Sorgfaltspflichtverletzung in der Praxis nicht mit der für ein Verwaltungsstrafverfahren erforderlichen Begründungsdichte geführt werden.

Selbst wenn versucht werden sollte, den Erfolg (den Transport ungenügend dokumentierter Personen) als ausreichenden Beweis der Unterlassung zumutbarer Vorkehrungen zu bewerten, wäre damit noch wenig gewonnen: Spätestens bei der Festsetzung der konkreten Sanktion ist auf das Verschulden im konkreten Einzelfall abzustellen, welches sich aber gerade nicht bzw. nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand ermitteln lässt.

Bei den Sorgfaltspflichtverletzungen von Luftverkehrsunternehmen handelt es sich zudem um ein Massendelikt. Allein im Jahre 2011 sind beim BFM rund 1000 (2010: knapp 1200) Anzeigen wegen Verletzungen der Sorgfaltspflicht eingegangen.

Was die Meldepflicht angeht, wurde das zu ihrer Erfüllung nötige API-System erst Ende 2011 in Betrieb genommen. Deshalb konnten noch keine Erfahrungen betreffend Bestrafung bei Meldepflichtverletzungen gesammelt werden. Es werden sich jedoch ähnliche Probleme wie bei einer Sorgfaltspflichtverletzung stellen, da die entsprechenden Bestimmungen ähnlich konzipiert sind.

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung werden die Schwächen des geltenden Rechts beseitigt und das bestehende Sanktionssystem wird durch ein praktikables, effektives und dem Schengen-Besitzstand weiterhin entsprechendes System ersetzt.

1.2.2 Im Bereich der Administrativhaftplatzfinanzierung

Die im Juli/August 2011 vom BFM – in Absprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) – bei den Kantonen durchgeführte Bestandesaufnahme im Bereich der Administrativhaft bestätigt, dass die bestehenden Haftplätze die neuen Bedürfnisse nicht zu decken vermögen. Insgesamt fehlen nach Angaben der Kantone schweizweit mittel- und langfristig gut 210 Administrativhaftplätze und