Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 37 Seiten
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Kontrollen umfasst, wie sie zu einem späteren Zeitpunkt bei der ordentlichen Grenzkontrolle durchgeführt werden.
Bei den mit dem System bearbeiteten Daten gemäss Artikel 104 Absatz 3 handelt es sich grundsätzlich nicht um besonders schützenswerte Daten. Zusammen mit der Information, ob eine Person in einer polizeilichen Datenbank verzeichnet ist oder nicht, werden sie aber zu besonders schützenswerten Daten.
Abs. 2 und 2bis
Der geltende Artikel 104 AuG sieht in Absatz 6 vor, dass die Daten an die Grenzkontrollbehörden weitergeleitet werden. Jede Grenzkontrollbehörde kann anschliessend die Daten in den für die Grenzkontrolle relevanten Datenbanken abfragen.
Artikel 104a Absatz 2 und 2bisE-AuG sieht nur vor, dass die Daten den Grenzkontrollbehörden via das EJPD-Portal online zur Verfügung gestellt werden können. Im Sinne des Datenschutzgesetzes handelt es sich hierbei um ein sogenanntes Abrufverfahren, da die Mitarbeitenden der Grenzkontrollbehörden und (in beschränktem Umfang) des BFM nach dem Selbstbedienungsprinzip online Zugriff auf die im API-System bearbeiteten Personendaten erhalten. Macht ein Bundesorgan Personendaten durch ein Abrufverfahren zugänglich, ist stets eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Bei besonders schützenswerten Personendaten muss dies in einem formellen Gesetz ausdrücklich vorgesehen sein (Art. 19 Abs. 3 DSG).
Vorteil des Abrufverfahrens ist, dass die Daten direkt von den Grenzkontrollbehörden eingesehen werden können. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Daten automatisch durch das System in den relevanten Datenbanken abgefragt werden können und so wertvolle Zeit eingespart werden kann. Dies ist umso wichtiger, als bei kürzerer Flugzeit nur wenig Zeit für die Überprüfung der Treffer vorhanden ist und es daher von zentraler Bedeutung ist, dass die ausgewerteten Daten so rasch als möglich zur Verfügung stehen. Das Abrufverfahren ist zudem benutzerfreundlich und effizient, da der umständliche Umweg der Datenweiterleitung (via ein gesichertes Mailsystem) entfällt. Ein wichtiger Vorteil aus Sicht der Systemarchitektur und der Sicherheit ist, dass die Daten nicht lokal zwischengespeichert werden. Der Zugriff der Benutzer auf die API-Daten erfolgt über das EJPD- Portal. Somit ist der Zugriff auf die API-Daten nur mit starker Authentisierung und entsprechenden Berechtigungen möglich. Die Verwendung des EJPD-Portals ist darum in der Software-Referenzarchitektur des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vorgesehen. Neben der Datensicherheit haben die zentrale Datenspeicherung und der Zugang mittels Abrufverfahren den Vorteil, dass die Kontrolle der Aufbewahrungsdauer und die Löschung der Daten nach ihrerAufbewahrungsfrist gemäss Absatz 4 zentralisiert erfolgen kann. Zudem können Statistiken für die Erfolgskontrolle ohne das Abrufverfahren nicht sinnvoll erstellt werden.