Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/45: Revision des BG über die Ausländerinnen und Ausländer bezüglich der Sanktionen gegen Transportunternehmen («carrier sanctions»), des Informationssystem über die Angaben der zu beförderten Personen und der Finanzierung von Administrativhaftplätzen · 37 Seiten
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derbereich zuständig sind, über genügend Haftplätze für die Administrativhaft verfügen. Das ist indessen nicht in allen Kantonen der Fall.
1.2 Notwendigkeit der Gesetzesänderung
1.2.1 Im Bereich der Sanktionen gegenüber Transportunternehmen („Carrier Sanctions“) und des Passagier- Informationssystems (API-System)
Das Problem bei der Umsetzung von Artikel 104 AuG liegt darin, dass keine automatisierten Datenbankabfragen, die direkt durch das Passagier-Informationssystem ( nachfolgend: API-System) ausgelöst werden, möglich sind. Die von den Fluggesellschaften übermittelten Passagierdaten sollen durch die vom BFM betriebene Applikation automatisch in relevanten Datenbanken (ZEMIS, RIPOL, SIS und ASF-SLTD13) abgefragt werden können. Eine Einsicht in die aus den Abfragen resultierenden Treffer erhalten nur die zuständigen Grenzkontrollbehörden. Aus rechtlicher Sicht kommen die durch das API-System ausgelösten Abfragen einem Zugriff des BFM gleich, das seinen Zugriff auf RIPOL und SIS nur für eingeschränkte Zwecke nutzen darf. Die automatisierten Datenbankabfragen müssen daher neu geregelt werden.
Ein weiteres Problem bei der Umsetzung von Artikel 104 AuG besteht darin, dass die Passagierdaten den Grenzkontrollbehörden nicht via das geschützte Portal des EJPD (EJPD-Portal14) zur Verfügung gestellt werden können, dies aber die Benutzerfreundlichkeit und die Sicherheit erhöhen würde. Im Sinne des Datenschutzgesetzes vom 19. Juni 199215 (DSG) handelt es sich um ein sogenanntes Abrufverfahren, wenn nach dem Selbstbedienungsprinzip online auf die im API-System bearbeiteten Personendaten zugegriffen werden kann (Art. 19 Abs. 3 DSG). Daten dürfen nur via Abrufverfahren zugänglich gemacht werden, wenn dafür eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht. Diese gesetzliche Grundlage soll nun geschaffen werden.
Bei der Ahndung von Sorgfaltspflichtsverletzungen durch Transportunternehmen liegt das Hauptproblem in der Ausgestaltung von Artikel 120a AuG. Ein Luftverkehrsunternehmen macht sich demnach nur strafbar, wenn es nicht alle "zumutbaren Vorkehren" trifft, "damit nur Personen befördert werden, die über die für die Durchreise, Einreise oder Ausreise erforderlichen Reisedokumente verfügen." (Art. 120a Abs. 1 AuG in Verbindung mit Art. 92 Abs. 1 AuG). Dass es Personen befördert, die nicht über die für die Durchreise, Einreise und Ausreise erforderlichen Reisedokumente verfügen, ist also keineswegs Beweis, sondern bestenfalls ein Indiz dafür, dass die
13 Datenbank von Interpol über gestohlene und verlorene Reisedokumente.
14 Das EJPD-Portal (SSO-Portal, Single Sign On Portal) bildet die zentrale Sicherheitsarchitektur und -infrastruktur des ISC-EJPD. Alle Fachanwendungen des EJPD (z.B. ZEMIS, SIS, RIPOL, etc.) laufen hinter diesem Portal.
15 SR 235.1