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Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 36 Seiten
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Informationssicherheit AS ...
2Erhält ein solcher Betrieb den Zuschlag, so prüft die Fachstelle BS, ob das bestehende Sicherheitskonzept angepasst werden muss.
Art. 73 Betriebssicherheitsbescheinigung im internationalen Verhältnis Die Fachstelle BS stellt dem Betrieb auf dessen Antrag hin eine Betriebssicherheitsbescheinigung im internationalen Verhältnis aus.
6. Abschnitt: Widerruf der Betriebssicherheitserklärung, Wiederholung des Verfahrens und Rechtsschutz
Art. 74 Widerruf der Betriebssicherheitserklärung
1Die Fachstelle BS widerruft die Betriebssicherheitserklärung, wenn:
a. der Betrieb seine Pflichten nach Artikel 70 nicht erfüllt;
b. sich im Rahmen einer Wiederholung des Verfahrens ein Sicherheitsrisiko ergibt.
2Sie eröffnet ihre Verfügung dem Betrieb und der Auftraggeberin.
Art. 75 Wiederholung des Verfahrens
Das Betriebssicherheitsverfahren wird wiederholt, wenn:
a. beim Ablauf der Betriebssicherheitserklärung noch ein sicherheitsempfindlicher Auftrag hängig ist;
b. konkreter Grund zur Annahme besteht, dass in Folge wesentlicher Änderungen im Betrieb neue Sicherheitsrisiken entstanden sind.
Art. 76 Rechtsschutz
1Die Organe des Betriebs haben nach Eröffnung der Verfügungen der Fachstelle BS zehn Tage Zeit, um:
a. Einsicht in die Unterlagen zu nehmen;
b. die Berichtigung falscher Daten zu verlangen;
c. bei Akten der Fachstelle BS die Entfernung nicht mehr aktueller Daten zu verlangen;
d. einen Bestreitungsvermerk anbringen zu lassen.
2Für die Einschränkung der Auskunft gilt Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 199210 über den Datenschutz (DSG).
10 SR 235.1