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Vernehmlassung 2012/115: Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG) · 36 Seiten

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Informationssicherheit AS ...

2Sie müssen einen Hinweis auf die klassifizierende Stelle enthalten.

3Die Bearbeitung klassifizierter Informationen aus dem Ausland richtet sich nach dem entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag nach Artikel 90.

Art. 17 Bekanntgabe klassifizierter Informationen in besonderen Verfahren

1Die Bekanntgabe klassifizierter Informationen in der Bundesversammlung, in den Parlamentsdiensten sowie in den Gerichten und Staatsanwaltschaften richtet sich nach dem jeweils anwendbaren Verfahrensrecht.

2Vor dem Entscheid, eine Information nach Absatz 1 bekannt zu geben, kann das zuständige parlamentarische Organ oder das zuständige Gericht die klassifizierende Stelle anhören.

Art. 18 Vorläufige Schutzmassnahmen

1Verpflichtete Behörden und Organisationen sorgen dafür, dass der klassifizierenden Stelle Meldung erstattet wird, wenn:

a. klassifizierte Informationen gefährdet oder missbraucht werden oder verloren gegangen sind;

b. Informationen offensichtlich falsch klassifiziert oder fälschlicherweise nicht klassifiziert sind.

2Sie treffen die erforderlichen Massnahmen, um die betreffenden Informationen vorläufig zu schützen.

3. Abschnitt: Sicherheit beim Einsatz von IKT-Mitteln

Art. 19 Sicherheitsverfahren

1Die verpflichteten Behörden legen ein Verfahren zur Gewährleistung der Informationssicherheit beim Einsatz von IKT-Mitteln fest (Sicherheitsverfahren).

2Für die Durchführung des Sicherheitsverfahrens ist die verpflichtete Behörde oder Organisation zuständig, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben den Betrieb von IKT-Mitteln in Auftrag gibt oder selbst IKT-Mittel betreibt.

3Das Sicherheitsverfahren muss bei Veränderung der Risiken wiederholt werden.

Art. 20 Schutzbedarfsanalyse und Risikobeurteilung

1Die verpflichteten Behörden und Organisationen sorgen dafür, dass die Bedürfnisse der Informationssicherheit bei der Planung des Einsatzes von IKT-Mitteln beurteilt werden.

2Die verpflichteten Behörden und Organisationen, die neuartige Technologien einsetzen wollen, sorgen für eine Beurteilung der Risiken für die Informationssi-