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Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 36 Seiten
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730.0 Energie
Art. 3 Ziel für den Ausbau der Elektrizität aus Wärme-Kraft-Kopplungs-
Anlagen
Bei fossil und teilweise fossil befeuerten Wärme-Kraft-Kopplungs-Anlagen (WKK-Anlagen) mit einer Feuerungswärmeleistung von 0,35 MW bis 20 MW ist ein Ausbau anzustreben, mit dem die installierte elektrische Leistung im Jahr 2025 bei mindestens 1000 MW liegt.
Art. 4 Verbrauchsziele
1 Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 eine Senkung anzustreben:
a. bis zum Jahr 2035: um 35 Prozent;
b. bis zum Jahr 2050: um 50 Prozent.
2 Beim jährlichen Elektrizitätsverbrauch ist ab dem Jahr 2020 eine Stabilisierung anzustreben.
3 Der Bundesrat kann gesamthaft oder für einzelne Sektoren weitere Zwischenziele festlegen.
Art. 5 Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Wirtschaft und anderen
Organisationen
1 Bund und Kantone koordinieren ihre Energiepolitik und berücksichtigen die Anstrengungen der Wirtschaft. Der Bundesrat kann in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen Massnahmen zur Zielerreichung festlegen.
2 Der Bund und, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, die Kantone arbeiten für den Vollzug dieses Gesetzes mit den Organisationen der Wirtschaft zusammen.
Art. 6 Grundsätze
1 Behörden, Unternehmen der Energieversorgung, Hersteller von Energie verbrauchenden Anlagen, Fahrzeugen und Geräten sowie Verbraucherinnen und Verbraucher beachten die nachstehenden Grundsätze:
a. Jede Energie ist möglichst sparsam und rationell zu verwenden.
b. Der Gesamtenergieverbrauch ist zu einem wesentlichen und kontinuierlich zu erhöhenden Anteil aus erneuerbaren Energien zu decken.
c. Die Kosten der Energienutzung sind möglichst den Verbraucherinnen und Verbrauchern anzurechnen, die sie verursachen.
2 Die Energiewirtschaft trifft Massnahmen zur Förderung des sparsamen und rationellen Energieverbrauchs sowie der Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien.
3 Bevor ein fossil-thermisches Kraftwerk gebaut oder geändert wird, ist zu prüfen, ob dies nötig ist oder ob der Bedarf nicht mit erneuerbaren Energien gedeckt werden