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Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 36 Seiten
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730.0 Energie
Art. 15 Abs. 1 und 1bis (neu)
1 Als anrechenbare Kosten gelten die Betriebs- und Kapitalkosten eines sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzes sowie die Kosten von Anschaffung, Installation und Betrieb gesetzlich vorgeschriebener intelligenter Messsysteme.
1bis Sie beinhalten einen angemessenen Betriebsgewinn.
Gliederungstitel vor Art. 17a (neu)
2a. Abschnitt: Messwesen
Art. 17a (neu) Intelligente Messsysteme
1 Ein intelligentes Messsystem ist eine Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, das eine bidirektionale Datenübertragung unterstützt. Es erfasst den tatsächlichen Energiefluss und dessen zeitlichen Verlauf.
2 Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung intelligenter Messsysteme machen. Er kann insbesondere die Netzbetreiber dazu verpflichten, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei allen Endverbrauchern oder gewissen Gruppen von Endverbrauchern die Installation intelligenter Messsysteme zu veranlassen.
3 Er kann unter Berücksichtigung der bundesrechtlichen Vorschriften über das Messwesen festlegen, welchen technischen Mindestanforderungen die intelligenten Messsysteme zu genügen haben und welche weiteren Eigenschaften, Ausstattungen und Funktionalitäten sie aufweisen müssen, insbesondere im Zusammenhang mit:
a. der Übermittlung von Messdaten;
b. der Unterstützung von Tarifsystemen;
c. der Unterstützung von weiteren Diensten und Anwendungen;
d. der Steuerung des Leistungsbezugs.
4 Er berücksichtigt dabei die Bestimmungen über den Datenschutz.
9. Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 195826
Art. 104a Abs. 2 Bst. e und Abs. 5 Bst. f
2 Das Register dient der Erfüllung folgender gesetzlicher Aufgaben:
e. Vollzug der Verminderung der CO2-Emissionen bei Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern.
5 Folgende Stellen können durch ein Abrufverfahren Einsicht in das Register nehmen:
f. das Bundesamt für Energie für den Vollzug der Verminderung der CO2- Emissionen bei Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern.
26 SR 741.01