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Vernehmlassung 2012/46: Energiestrategie 2050 · 36 Seiten

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730.0 Energie

b. Globalbeiträge im Umfang von höchstens einem Drittel des zweckgebundenen Ertrags pro Jahr an Massnahmen nach den Artikeln 47, 48 und 50 EnG18 im Rahmen des Artikels 52 EnG.

2 Für die Gewährung von globalen Finanzhilfen nach Absatz 1 Buchstabe a gelten sinngemäss die Voraussetzungen von Artikel 52 Absatz 3 zweiter Satz EnG.

3 Die Höhe der Finanzhilfen richtet sich nach der Wirksamkeit der Massnahmen.

Art. 44 Sachüberschrift

Falschangaben über Fahrzeuge

Art. 49a (neu) Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...

Für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper erfolgt die Berichterstattung nach Artikel 10b Absatz 1 erstmals im Jahr 2019.

3. Bundesgesetz vom 14. Dezember 199019 über die direkte Bundessteuer

Art. 31a (neu) Investitionen in Liegenschaften

1 Dem Energiesparen oder dem Umweltschutz dienende Investitionen in beheizte oder klimatisierte Liegenschaftsteile im Geschäftsvermögen zählen nur dann zum geschäftsmässig begründeten Aufwand, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht. Dies gilt auch für Abschreibungen auf diesen Investitionen.

2 Das Eidgenössische Finanzdepartement legt den Mindeststandard in Zusammenarbeit mit den Kantonen und im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation fest. Für verschiedene Liegenschaftstypen können unterschiedliche Mindeststandards festgelegt werden.

3 Das Eidgenössische Finanzdepartement erlässt konkretisierende Vorschriften.

Art. 32 Abs. 2bis (neu) und 2ter (neu)

2bis Investitionskosten gemäss Absatz 2 zweiter Satz sind in den zwei nachfolgenden Steuerperioden abziehbar, soweit sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Aufwendungen angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden können.

2ter Investitionen gemäss Absatz 2 zweiter Satz in beheizte oder klimatisierte Liegenschaften können nur dann abgezogen werden, wenn die Liegenschaft den energetischen Mindeststandard (Art. 31a Abs. 2 und 3) bereits aufweist oder durch die Investitionen erreicht.

18 SR …

19 SR 642.11