Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/71: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 37 Seiten
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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
managements, des Weisungswesens sowie der Risikomanagement- und Kontrollfunktionen dar. Die Liquiditätsrisikotoleranz ist durch den Verwaltungsrat der Banken festzulegen, der auch deren Einhaltung sicherstellt.
Abs. 2 verlangt von Banken, dass sie intern abgestimmte Strategien zum Management der Liquidität und der Liquiditätsrisiken definieren und umsetzen. Dies hat im Einklang mit der festgelegten Liquiditätsrisikotoleranz und dem Ziel der Sicherstellung jederzeit genügender Liquidität zu geschehen. Unter den Strategien zur Bewirtschaftung des Liquiditätsrisikos sind zum einen die Einrichtung angemessener Risikosteuerungs- und -controllingprozesse für das Liquiditätsrisikomanagement zu verstehen. Hierunter fallen insbesondere das Weisungswesen und die internen Kontroll- und Informationssysteme zur Messung, Überwachung, Begrenzung und Meldung. Zum anderen fällt hierunter der Aufbau einer sachgerechten Organisationsstruktur zur Vermeidung von Interessenkonflikten, welche sich in operative und überwachende Instanzen gliedert. Die Verantwortlichkeit für die Steuerung der Gesamtliquidität der Bank sollte einer genau definierten Einheit in der Bank übertragen werden.
Abs. 3 verlangt von den Banken, dass sie über ein System von Liquiditätstransferpreisen verfügen, mit welchem ihre Liquiditätsrisiken bankintern umfassend und angemessen bewertet und verursachungsgerecht verrechnet werden. Die mangelnde Berücksichtigung von Liquiditätskosten hat in der Vergangenheit häufig zu exzessiven Risikonahmen von Banken geführt und wurde vielfach als eine wichtige
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Ursache für die Schwere der jüngsten globalen Finanzkrise identifiziert . Banken, die ihre Liquiditätsrisiken nicht (oder mangelhaft) bewerteten und verrechneten, hatten 2007 und 2008 Schwierigkeiten, Liquiditätsengpässe im Interbankenmarkt zu überstehen. Vor diesem Hintergrund, und um zukünftig Fehlsteuerungen in Geschäftsbereichen oder Produktlinien zu vermeiden, müssen Banken ein Transferpreissystem für Liquidität umsetzen.
Transferpreise sollen Liquiditätskosten und -risiken sowie gegebenenfalls Beiträge zur Finanzierung einzelner Geschäftsaktivitäten reflektieren und an Marktpreise gekoppelt sein. Aus Bilanzperspektive binden Aktiva Liquidität, während Passiva solche bereit stellen. Je nach Ausgestaltung des Verrechnungspreissystems können Positionen auf der Passivseite («Liquiditätsbereitsteller») Transferpreise gutgeschrieben werden und sind Aktivpositionen («Liquiditätsverbraucher») Transferpreise zu belasten.
Durch ein System aus Transferpreisen sollen die Liquiditätsrisiken, -kosten und -erträge verursachungsgerecht zugeordnet werden. Dies bedeutet nicht, dass Quersubventionierungen innerhalb des Konzerns verunmöglicht werden. Beabsichtigte oder ungewollte Quersubventionierungen werden durch Transferpreise aber zukünftig transparent offengelegt und stellen damit, je nach Umfang, Bedeutung für die Geschäftsaktivitäten oder der damit verbundenen Risiken, einen wichtigen Teil der Liquiditätsrisikotoleranz dar.
Transferpreise sollen insbesondere die Liquidierbarkeit berücksichtigen: Unterschiedlich hohe Marktliquidität muss sich bei ansonsten identischen Merkmalen von Aktivpositionen in unterschiedlichen Transferpreisen niederschlagen. Aus Anreizperspektive muss sichergestellt sein, dass die Risikoan-
13 Vgl. z.B. Senior Supervisors Group (Oktober 2009), „Risk Management Lessons from the Global Banking Crisis of 2008” / 11/37