Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/71: Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung, LiqV) · 37 Seiten

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Kosten aufgrund der besonderen Bestimmungen können durch die Anforderungen an die Höhe und die Zusammensetzung des regulatorischen Liquiditätspuffers entstehen, die sich deutlich von den Anforderungen an die Gesamtliquidität abheben. Kosten durch den Aufbau des Meldewesens werden nicht diskutiert, da die besonderen Liquiditätsanforderungen in Form von Vereinbarungen zwischen FINMA und den beiden Schweizer Grossbanken bereits seit Juni 2010 in Kraft sind und die Umsetzung der Berichterstattung an FINMA und SNB auf diesem Zeitpunkt hin erfolgte. Geringere Erträge können durch ein verändertes Gefüge der Zinskonditionen für Einleger und Kreditnehmer oder durch eine Anpassung des Geschäftsmodells und des Risikoprofils der Bank entstehen. Ein Nutzen aus den besonderen Bestimmungen kann für die beiden Grossbanken durch geringere Finanzierungskosten aufgrund erhöhter Stabilität entstehen.

Die Höhe und die Zusammensetzung des regulatorischen Liquiditätspuffers gemäss den Vorgaben der besonderen Bestimmungen (Art. 25 E-LiqV) unterscheiden sich massgeblich von den bisherigen Vorgaben gemäss Art. 16 BankV. Im Zentrum der Anforderungen an die Zusammensetzung des Liquiditätspuffers der besonderen Bestimmungen steht die risikobasierte Definition von liquiden Vermögenswerten gemäss Art. 25. Abs. 2 und 3 E-LiqV im Vergleich zur bilanzorientierten Sichtweise gemäss Art. 16 BankV. Diese Fokussierung auf die Lastenfreiheit und den Liquiditätswert in den besonderen Bestimmungen schränkt die zur Liquiditätsgenerierung zur Verfügung stehenden Vermögenswerte im Vergleich zur bisherigen Regulierung ein. Die Anforderungen an die Höhe des regulatorischen Liquiditätspuffers ergibt sich aus der aus dem Stressszenario abgeleiteten Höhe der Liquiditätslücke nach Art. 23 E-LiqV während die Berechnungen zur Gesamtliquidität nach den heutigen Art. 16– 19 BankV keinerlei Stressszenario unterstellen. Es ist davon auszugehen, dass die Anforderungen an die Höhe und die Zusammensetzung des regulatorischen Liquiditätspuffers dessen Haltung im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen an die Gesamtliquidität verteuern.

Die Zuweisung der unterschiedlich strengen Zu- und Abflussraten auf die entsprechenden Positionsklassen kann dazu führen, dass Banken ihre Risikoprofil und Geschäftsmodelle im Anlage- und Kreditgeschäft anpassen, um durch ein induziertes Kundenverhalten Einfluss auf die Höhe der Liquiditätslücke zu nehmen. Im Extremfall könnten Banken aus Liquiditätsüberlegungen einzelne Geschäftsfelder aufgeben oder aber neue Geschäftsfelder erschliessen. Führen solche Änderungen des Risikoprofils oder des Geschäftsmodells insgesamt zu geringeren Erträgen aber gleichzeitig einer niedrigeren Liquiditätslücke, sind diesen Ertragseinbussen die geringeren Kosten aus der geringeren Höhe des regulatorischen Liquiditätspuffers gegenüberzustellen. Inwiefern sich durch eine Optimierung zwischen Geschäftsmodell, Risikoprofil und der daraus resultierenden Höhe der Liquiditätslücke und dem regulatorischen Liquiditätspuffer wesentliche Ertragseinbussen ergeben ist schwierig abzuschätzen.

Den höheren Kosten durch die Haltung des regulatorischen Liquiditätspuffers und den möglicherweise geringeren Erträgen durch eine Optimierung des Geschäftsmodells und des Risikoprofils ist allerdings gegenüberzustellen, dass die Banken durch die Erfüllung der besonderen Bestimmungen von einer am Markt kommunizierbaren zusätzlichen Stabilität aus eigener Stärke profitieren könnten. Dies kann sich positiv auf die Bonitätsbewertungen der Bank durch Investoren und Ratingagenturen auswirken, was deren Finanzierungskosten senkt. Eine verbesserte Stabilität und Liquiditätsvorsorge vermindert zudem im Krisenfall die Kosten für eine Reaktion auf eine kritische Liquiditätslage am Markt. Langfristig kann die gewonnene Stabilität und Sicherheit für Spareinlagen auch dazu führen, dass mehr Depositen und Anlagegelder zufliessen.

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